Brand- und Katastrophenschutz: Antwort der Bundesregierung zur Notstromversorgung
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage geht die Bundesregierung auf die verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten bei großflächigen Stromausfällen ein. Dargestellt werden die Voraussetzungen für eine Amtshilfe der Bundeswehr bei der Aufrechterhaltung zentraler Infrastrukturen am Beispiel der Notstromversorgung. Aus kommunaler Sicht ist es wichtig, dass die Bundeswehr im Krisenfall Unterstützung leisten kann und die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorhanden sind. Erforderlich ist jedoch auch, dass finanzielle, strukturelle und operative Voraussetzungen bei Kommunen und Energienetzbetreibern geschaffen werden, um im Krisenfall eine Notstromversorgung sicherstellen zu können.

