Änderung in § 6 HGastG durch das Bürokratieabbaugesetz
Mit dem Ersten Bürokratieabbaugesetz vom 16.12.2025 wurde in Art. 80 auch das Hessische Gaststättengesetz (HGastG) geändert.

Mit dem Ersten Bürokratieabbaugesetz vom 16.12.2025 wurde in Art. 80 auch das Hessische Gaststättengesetz (HGastG) geändert.
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der anschließenden Verkündung kann das Gesetz in Kraft treten. Ziel ist es, den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen zu verbessern und deren Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen und Störungen zu erhöhen.
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage geht die Bundesregierung auf die verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten bei großflächigen Stromausfällen ein. Dargestellt werden die Voraussetzungen für eine Amtshilfe der Bundeswehr bei der Aufrechterhaltung zentraler Infrastrukturen am Beispiel der Notstromversorgung. Aus kommunaler Sicht ist es wichtig, dass die Bundeswehr im Krisenfall Unterstützung leisten kann und die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorhanden sind. Erforderlich ist jedoch auch, dass finanzielle, strukturelle und operative Voraussetzungen bei Kommunen und Energienetzbetreibern geschaffen werden, um im Krisenfall eine Notstromversorgung sicherstellen zu können.
Für den Berichtszeitraum 01.01.2026 – 31.12.2026 werden alle hessischen Ordnungsbehörden gebeten, den Meldebogen für die Hundestatistik 2026 bis zum 31.03.2027 an das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport zu übermitteln.