Bundesrat stimmt für KRITIS-Dachgesetz zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der anschließenden Verkündung kann das Gesetz in Kraft treten. Ziel ist es, den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen zu verbessern und deren Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen und Störungen zu erhöhen.
Das Gesetz verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen in zehn besonders wichtigen Sektoren – darunter Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit sowie Transport und Verkehr – zu einem besseren Schutz ihrer Einrichtungen. Es definiert, welche Infrastrukturen für die Versorgung der Bevölkerung und das Funktionieren der Wirtschaft als unverzichtbar gelten. Die konkreten Kriterien soll das Bundesministerium des Innern und für Heimat in einer Rechtsverordnung festlegen. Grundsätzlich sollen Einrichtungen erfasst werden, die mehr als 500.000 Menschen versorgen. Für die Länder enthält das Gesetz eine Öffnungsklausel, sodass sie Anlagen in eigener Zuständigkeit nach eigenen Kriterien ebenfalls als kritisch einstufen können.
Für einzelne kritische Dienstleistungen sollen staatliche Stellen künftig Risikoanalysen erstellen. Diese bilden die Grundlage für regelmäßige Risikobewertungen und Resilienzpläne der Betreiber. Dabei sind unterschiedliche Gefahrenlagen zu berücksichtigen – von Naturkatastrophen über Sabotage und Terroranschläge bis hin zu technischem oder menschlichem Versagen. Zudem werden Betreiber verpflichtet, erhebliche Vorfälle zu melden.
Das Gesetz legt sektorübergreifende Mindestanforderungen fest, etwa zu Notfallmaßnahmen, Ausfallsicherheit und verstärktem Objektschutz. Konkrete Maßnahmen werden jedoch nicht einheitlich vorgeschrieben. Betreiber müssen vielmehr geeignete und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen ergreifen, die den jeweiligen Risiken ihrer Anlagen und Standorte entsprechen.
Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme im November kritisch bewertet. Die Zustimmung erfolgte nun vor allem vor dem Hintergrund einer von der Bundesregierung angebotenen Protokollerklärung, die zentrale Anliegen der Länder berücksichtigt:
- Schwellenwert für kritische Infrastruktur: Länder können bei der Ausgestaltung der Rechtsverordnung Einfluss nehmen, sodass auch Infrastrukturen in dünn besiedelten Regionen als kritisch eingestuft werden können.
- Berücksichtigung länderspezifischer Bedarfe: Die praktische Umsetzung, insbesondere die Nutzung der Länderöffnungsklausel, soll in enger Abstimmung mit den Ländern erfolgen.
- Evaluierung des Gesetzes: Das Gesetz soll nach einer gewissen Zeit überprüft werden, um Anpassungen aufgrund praktischer Erfahrungen vorzunehmen.
Diese Zusagen trugen dazu bei, dass der Bundesrat trotz bestehender Kritik dem Gesetz zustimmen konnte.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt grundsätzlich das Ziel, kritische Infrastrukturen besser gegen Krisen, Angriffe und Naturereignisse zu schützen. Angesichts zunehmender Gefährdungslagen ist eine Stärkung der Resilienz zentraler Versorgungsstrukturen notwendig.
Für die kommunale Ebene ist dabei besonders wichtig, dass die Umsetzung des Gesetzes praktikabel ausgestaltet wird und zusätzliche Anforderungen für kommunale Betreiber mit Augenmaß erfolgen. Zugleich sollte sichergestellt werden, dass Kommunen und kommunale Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen angemessen unterstützt werden, insbesondere bei organisatorischen, personellen und finanziellen Herausforderungen.
Wir bitten um Beachtung.

