Fachinformationen Ordnungsrecht

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Spielhallenrecht

Verbindliche Ausführungsbestimmungen zu § 2 Abs. 2 HessSpielhG - Auswahlentscheidungen

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Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen nach § 6 HLöG

hier: Schreiben des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
vom 20.05.2015

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Vollzugshinweise zu § 2 Abs. 4 bis 6 HessSpielhG (Ergänzung – Stand: 24.5.2016)

Nachfolgend geben wir die Ergänzung der Vollzugshinweise zu § 2 Abs. 4 bis 4 Hessisches Spielhallengesetz wider, die uns vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 24.05.2016 übermittelt wurden, wieder mit der Bitte um Beachtung:

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Verkaufsoffene Sonntage in hessischen Kommunen: hier: E-Mail von ver.di und der Allianz für den freien Sonntag vom 04.04.2016

Mit E-Mail vom 04.04.2016 informierte die Allianz für den freien Sonntag – die sich unter anderem aus ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, der Katholischen Arbeitnehmerbewegung, dem Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN sowie der Katholischen Betriebsseelsorge zusammensetzt – die Bürgermeister, Landräte und Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände über die rechtlichen Hintergründe gemäß einer Entscheidung des ...

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Änderung der Gewerbezuständigkeitsverordnung vom 21.03.2016

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Gewerberecht-Zuständigkeitsverordnung vom 21.03.2016 (GVBl. 2016, S. 58) ist in Kraft getreten.

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Koalition einigt sich auf „Prostituiertenschutzgesetz“

Die Koalitionsfraktionen haben sich nach längeren Verhandlungen auf die Inhalte des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) verständigt.

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Feuerwehr: Eignungsuntersuchung für Atemschutzgeräteträger


Am 30.09.2015 wurde seitens der Unfallkasse Hessen die Voraussetzung geschaffen, neben Arbeits- und Betriebsmedizinern auch anderen geeigneten Ärzten die Möglichkeit einzuräumen, bei Feuerwehrangehörigen Eignungsuntersuchungen in Bezug auf das Tragen von Atemschutz gemäß Grundsatz G 26 durchzuführen. Dieser Beschluss wurde nötig, weil insbesondere im ländlichen Raum die adäquate Versorgung durch Arbeits- und Betriebsmediziner nicht ...

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