Fachinformationen Kommunalverfassungsrecht

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Maskenpflicht in Wahlräumen im Sinne wahlrechtlicher Vorschriften nach § 1 Abs. 7 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung

Die Anordnung der Maskenpflicht in Wahlräumen im Sinne wahlrechtlicher Vorschriften nach § 1 Abs. 7 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung und den Widerspruch zu dem Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 17.09.2020 haben wir zum Anlass genommen an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport verschiedene Fragen zu stellen, wie mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Wahllokalen etc. umgegangen werden muss. Wir haben zwischenzeitlich von dem Ministerium eine Stellungnahme zu den verschiedenen Fragestellungen erhalten, die wir an die Mitgliedsstädte und -gemeinden hiermit auszugsweise weiterleiten. Hierbei gelten die Ausführungen zunächst für die am 01.11.2020 stattfindenden Direktwahlen. Ob bzw. inwieweit sich noch Änderungen für die Kommunalwahl am 14.03.2021 ergeben, wird abzuwarten sein.

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Durchführung von Wahlen und Abstimmungen unter Berücksichtigung der Infektionsgefahr durch das SARS-CoV-2-Virus

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat uns den als Anlage beigefügten Erlass für die Durchführung von Wahlen und Abstimmung unter Berücksichtigung der Infektionsgefahren durch das neuartige Corona-Virus zukommen lassen. Inhalt des vorliegenden Erlasses sind verschiedene Hygienevorgaben für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen. Der vorliegende Erlass gilt zunächst nur für die ab 01. November 2020 stattfindenden Direktwahlen ...

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Entscheidung des Finanzausschusses an Stelle der Gemeindevertretung

Zur Frage, ob der Finanzausschuss anstelle des Kreistages nach § 30a HKO entscheiden kann, hat das VG Darmstadt in einem aktuell ergangenen Beschluss vom 27.05.2020 - 3 L 722/20.DA (siehe Anlage) entschieden, dass die Gefahren aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie („Corona“) derzeit keine Entscheidung des Finanzausschusses anstelle des Kreistages gem. § 30a HKO rechtfertigen würden. Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, dass ein deutlicher ...

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7. Verordnung zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften vom 25.05.2020 in Kraft getreten

Die 7. Verordnung zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften vom 25.05.2020 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt am 05.06.2020 veröffentlicht worden und mit Wirkung zum 06.06.2020 in Kraft getreten (GVBl S. 367).

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Gesetz zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften

Wie bereits mit unserer Sofortinfo vom 11.05.2020 mitgeteilt, hat der Hessische Landtag am 06.05.2020 den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften und zwei damit im Zusammenhang stehenden Änderungsanträge verabschiedet.

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HGO-Novelle 06.05.2020

Dr Hessische Landtag hat am 06.05.2020 den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften und zwei damit im Zusammenhang stehende Änderungsanträge verabschiedet.

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Zweite Auslegungshinweise zum Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen vom 24.03.2020 (GVBl. 201)

Ergänzend zu unseren Auslegungshinweisen vom 31.03.2020 (eingestellt auf unserer Homepage im Mitgliederbereich und dort unter „Corona-Virus“) geben wir in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport weitere Hinweise zu den neuen Regelungen, die sich insbesondere aus der Beratungspraxis ergeben haben.

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Auslegungshinweise zum Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen (Drs. 20/2591) vom 24.03.2020 (GVBl S. 201)

Mit Veröffentlichung vom 27.03.2020 im GVBl, S. 201 ist das vorstehend aufgeführte Gesetz am 28.03.2020 in Kraft getreten. Im Zusammenhang mit dem neu eingefügten § 51 a HGO ergeben sich in der Beratungspraxis Auslegungsfragen.

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Anwendung von § 51 a HGO betreffend Ortsbeiräte

Soweit einem Ortsbeirat Angelegenheiten zur endgültigen Entscheidung übertragen wurden, stellt sich die Frage, wie in diesem Sachverhalt § 51 a HGO auszulegen ist.

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Auslegungshinweise zum Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen (Drs. 20/2591) vom 24.03.2020 (GVBL S. 201), hier: Erlass des HMdIuS zur Verschiebung von Bürgermeisterdirektwahlen und Bürgerentscheiden vom 27.03.

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat mit Erlass vom 27.03.2020 Auslegungshinweise zur neu geregelten Verschiebung von Bürgermeisterdirektwahlen und Bügerentscheiden (§ 150 HGO) gegeben.

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Wahlrecht

Verschiebung von Bürgermeisterdirektwahlen und Bürgerentscheiden auf Grund des Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen vom 24. März 2020 (GVBl. S. 201) -§ 150 HGO

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Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen

Der Hessische Landtag hat am 24.03.2020 das Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen beschlossen (Drs.: 20/2591).

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Wahlrecht: Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften

Im Eildienst Nr. 15 vom 17.12.2019 (Mitteilung Nr. 179) haben wir berichtet, dass sich derzeit der Gesetzentwurf zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften (Landtagsdrucksache 20/1644) im Gesetzgebungsverfahren befindet. Wahlrechtlicher Schwerpunkt der Novelle ist die beabsichtigte gleichzeitige Durchführung der Ausländerbeiratswahlen mit den Kreis-, Gemeinde- und Ortsbeiratswahlen.

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