Aktuelle Rechtsgrundlagen: Hessische Gemeindeordnung, Hessische Landkreisordnung, Hessisches Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung
Durch einige aktuelle Gesetze sowie das Urteil des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen vom 28.01.2026 (P.St.3013) (GVBl. 2026 Nr. 4) sind verschiedene Gesetze in der Zitierweise zu aktualisieren:
Richtlinie zur Förderung öffentlicher Musikschulen in Hessen nach einem Indikatorenmodell
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur hat am 03.11.2025 die Richtlinie zur Förderung öffentlicher Musikschulen in Hessen nach einem Indikatorenmodell erlassen (Staatsanzeiger 47/2025 S. 1320). Da die Musikschullandschaft in Hessen heterogen ist und Unterschiede in der Trägerschaft, in der jeweiligen Struktur und qualitativen Ausgestaltung bestehen, hat sich das Land Hessen dazu entschieden, qualitätsorientierte Musikschularbeit zu fördern. Dazu wurde das Indikatorenmodell entwickelt, das der Richtlinie zugrunde liegt. Mit dem Indikatorenmodell soll das Engagement vor Ort honoriert, gute pädagogische Arbeit anerkannt und zugleich eine stetige, sich an anerkannten Standards orientierte Fortentwicklung des Musikschulstandorts Hessen ermöglicht werden.
Anwendung des Sitzzuteilungsverfahrens nach Hare/Niemeyer bei den Hessischen Kommunalwahlen 2026 und den von der Gemeindevertretung durchzuführenden mittelbaren Wahlen und Benennungen