Fachinformationen Kommunalverfassungsrecht

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Wahlrecht

Verschiebung von Bürgermeisterdirektwahlen und Bürgerentscheiden auf Grund des Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen vom 24. März 2020 (GVBl. S. 201) -§ 150 HGO

Zu Auslegungsfragen im Zusammenhang mit § 150 HGO (Verschiebung von Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheiden im Zeitraum von April bis Oktober 2020) liegt uns zwischenzeitlich ein Erlass des Hessischen Ministeriums des Inneren und Sport vom 27.03.2020 vor. Der Erlass ist im Mitgliederbereich unserer Website hsgb.de in der Rubrik Corona-Virus (Covid-19) eingestellt.