Fachinformationen Ordnungsrecht

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Hundeverordnung, Hundestatistik für das Jahr 2024

Für den Berichtszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 werden alle hessischen Ordnungsbehörden gebeten, den Meldebogen für die Hundestatistik 2024 bis zum 31.03.2025 an das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport zu übermitteln.

 Die Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 04.12.2023 sowie dem Meldebogen für Hunde 2024.

Mit der Bitte um Beachtung.

Anlagen
Anschreiben Hundestatistik 2024
Hunde-Statistik 2024