Übersicht zur Auslegung des Hessischen Spielhallengesetzes
Bereits mit Eildienstmitteilung ED 215 vom 06.12.2022 haben wir darauf hingewiesen, dass das Gesetz zur Änderung glückspielrechtlicher und anderer Vorschriften in Hessen am 17.11.2022 (GVBl S. 626) beschlossen und in Kraft getreten ist.
Für den Berichtszeitraum 01.01.2023 werden alle hessischen Ordnungsbehörden gebeten, den Meldebogen für die Hundestatistik 2023 bis zum 31.03.2024 an das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport zu übermitteln.
Kürzung der Feuerwehrgebühren durch Haftpflichtversicherungen
Gemäß den in § 61 Abs. 2 und Abs. 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) genannten Fällen können die Kommunen die Kosten für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr nach allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen oder nach örtlichen Gebührenordnungen anfordern. Grundlage hierfür ist die entsprechende Gebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis.
Zuletzt im Eildienst Nr. 17 (ED 232 vom 21.12.2022) haben wir auf den aktuellen Erlass des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport zu den Regelungen für den Brand- und Katastrophenschutz aufgrund der aktuellen Corona-Lage hingewiesen.
Aktualisierung der Handlungsempfehlung zur Einsatzplanung bei einer Gasmangellage
Bereits mit unserer Sofortinfo vom 03.08.2022 haben wir auf die Konsequenzen einer möglichen Gasmangellage hingewiesen. Die damals gefasste Handlungsempfehlung zur Einsatzplanung des Brand- und Katastrophenschutzes bei einer Gasmangellage ist nunmehr an einzelnen Stellen aktualisiert worden.
Am 08.12.2022 um 11:00 Uhr findet der nächste bundesweite Warntag statt. Dazu stellen wir Ihnen mit unserer SOFORT-INFO Unterlagen des Innenministeriums zur Verfügung.
Handlungsempfehlung möglicher langandauernder Stromausfall zur Einsatzplanung des Brand- und Katastrophenschutzes
Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich einer möglichen Gasmangellage wurden von Seiten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport bereits „Handlungsempfehlungen zur Einsatzplanung des Brand- und Katastrophenschutzes bei einer Gasmangellage“ (https://feuerwehr.hessen.de/kats/gasmangellage) vorbereitet. Hierrüber haben wir bereits in einer Sofortinfo berichtet.
Feuerwehrrecht: Inanspruchnahme des Rettungsdienstes
Mit einer Neufassung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) durchgesetzt vom 23.08.2018 wurde unter anderem § 61 Abs. 3 HBKG um die Ziffer 4 erweitert und eine Kostentragungspflicht des Leistungserbringers im Rettungsdienst normiert.