Fachinformationen Ordnungsrecht

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© Paul-Georg-Meister / PIXELIO

Gasmangellage

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des aktuellen Ukraine-Krieges und einer daraus folgenden möglichen Gasmangellage wurde bereits vom Bundeswirtschaftsministerium aufgrund der gedrosselten Gas-Lieferung aus Russland die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen.

Eine Verschärfung der Lage und ein möglicher vollständiger Gas-Lieferstopp aus Russland können derzeit nicht ausgeschlossen werden. Im Hinblick auf die Situation im kommenden Winter wurden von Seiten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport „Handlungsempfehlungen zur Einsatzplanung des Brand- und Katastrophenschutzes bei einer Gasmangellage“ vorbereitet. Diese sind unter folgendem Link abrufbar:

https://feuerwehr.hessen.de/kats/gasmangellage

Soweit aufgrund fehlender Gaslieferungen die 3. und letzte Stufe, die Notfallstufe, ausgerufen wird, wird die Steuerung der Gasverteilung staatlich erfolgen. Diese Entscheidung wird ausschließlich durch die Bundesnetzagentur getroffen.

Sollte diese Entscheidung erfolgen, dienen die Handlungsempfehlungen bereits jetzt zur Einsatzplanung des Brand- und Katastrophenschutzes. Insofern bitten wir um entsprechende Beachtung.

Die Handlungsempfehlungen geben dabei zum einen Hintergrundinformationen zur Gasversorgung, beinhalten aber auch Regelungen zur Aufrechterhaltung der eigenen Handlungsfähigkeit, insbesondere der Verwaltung, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes als auch des Rettungsdienstes sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Des Weiteren werden Hilfestellungen für die Bevölkerung gegeben. Dabei sind entscheidungserheblich, dass vor Ort entsprechende Betreuungseinrichtungen vorgehalten werden. Insofern verweisen wir dort auf Ziffer 4.1. Aufgrund des Sonderschutzplanes Betreuungsdienste vom 01.07.2018 sind Betreuungseinrichtungen als Wärme- und Betreuungsstellen im Gemeindegebiet vorzuhalten. Danach ist in jeder Gemeinde eine bauliche Anlage (Dorfgemeinschaftshäuser, Bürgerhäuser, Mehrzweckhallen oder dergleichen) für die Einrichtung eines Betreuungsplatzes 50 vorzuhalten. Für die Erstellung eines entsprechenden Katasters steht für die Erfassung dieser Einrichtung die Anlage 2 – Erfassung von Objekten für Betreuungsplätze des Sonderschutzplanes Betreuungsdienst zur Verfügung.

Vor Ort sollte insofern eine entsprechende Erfassung erfolgen und dabei berücksichtigt werden, ob die möglichen Räumlichkeiten mit Gas beheizt werden oder eine alternative Heizungsmöglichkeit besteht.

Ein weiterer Punkt zur Berücksichtigung vor Ort und Prüfung stellt auch die Nutzung dieselbetriebener Fahrzeuge dar. Dies betrifft in der Regel auch die Feuerwehrfahrzeuge. Soweit hier die Nutzung von AdBlue notwendig ist, kann auch diesbezüglich eine Verknappung eintreten. AdBlue ist aufgrund seiner chemischen Eigenschaften auch nur begrenzt lagerfähig.

Von Seiten des Innenministeriums wurden wir darauf hingewiesen, dass insbesondere Fahrzeuge für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bereits ab Werk mit einer entsprechenden Softwareanpassung ausgeliefert werden können, dass diese auch ohne
AdBlue einsatzfähig sind. Insofern wird den Trägern der Feuerwehren empfohlen, den entsprechenden Softwarestatus der Einsatzfahrzeuge zu überprüfen bzw. entsprechende Vorräte an AdBlue anzulegen.

Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass es bei einer Gasmangellage tatsächlich mit einem erhöhten Einsatzaufkommen aufgrund von einer möglichen Zunahme von Verpuffungen, Kohlenmonoxidvergiftungen bzw. Gasexplosionen kommen kann.

Wir bitten um Beachtung.

Anlagen:
Präsentation HMdIS Informationsaustausch-Gasmangellage
Präsentation HMWEVW Lage Erdgas
Handlungsempfehlung Brand-KatS Gasmangellage