Fachinformationen Ordnungsrecht

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© Paul-Georg-Meister / PIXELIO

Erlass zur Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und kommunalen Ordnungsbehörden bei der Gewährleistung der Sicherheit bei Veranstaltungen

Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat den Erlass zur Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und kommunalen Ordnungsbehörden bei der Gewährleistung der Sicherheit bei Veranstaltungen grundlegend überarbeitet und neu gefasst. Nach der am 02.07.2026 erfolgten Evaluation ist mit dem neuen Erlass vom 25.09.2026 der bisherige Vorläufer-Erlass vom 14.05.2025 offiziell abgelöst worden.

Die rechtliche und organisatorische Begleitung von Großveranstaltungen in Hessen basiert auf den zwischenzeitlich überarbeiteten und am 25.09.2026 veröffentlichten Leitfaden „Sicherheit bei Veranstaltungen“. Da sich dieser im Jahr 2025 noch in der Überarbeitung befand, erließ das Innenministerium am 14.05.2026 einen ersten Erlass. Dieser hatte zum Ziel, Handlungsunsicherheiten im Kontext der Gewährleistung der Sicherheit bei Veranstaltungen bei allen Beteiligten zu beseitigen.

Der Hessische Städte- und Gemeindebund hatte sich an der Evaluation vom 02.07.2026 dieses Erlasses auf Grundlage einer Abfrage bei unseren Mitgliedskommunen beteiligt. Erfreulicherweise wurden wesentliche Anregungen aus unserer Rückmeldung in der Neufassung aufgegriffen. Dies betrifft insbesondere die von kommunaler Seite gewünschte klarere Rollenverteilung zwischen Polizei und kommunalen Ordnungsbehörden. Der neue Erlass stellt nun ausdrücklich klar, dass die Polizei eine eigene Gefährdungsbeurteilung durchführt, hierbei auch terroristische Gefahren berücksichtigt, auf dieser Grundlage die kommunalen Ordnungsbehörden und Veranstalter berät und über eigene ergänzende Einsatzmaßnahmen entscheidet.

Die wichtigsten Kernpunkte und Neuerungen im Überblick:

Klare Verantwortung & Beratung: Grundsätzlich bleibt der Veranstalter für die Sicherheit und den Zufahrtschutz verantwortlich und stimmt sich mit den Kommunen ab. Die hessische Polizei liefert hierzu eine eigene, veranstaltungsbezogene Gefährdungsanalyse und berät die Akteure partnerschaftlich.

Pragmatismus beim Zufahrtschutz: Beim vielfach angesprochenen Zufahrtsschutz enthält der neue Erlass ebenfalls praxisgerechtere Vorgaben. Absoluter Schutz ist unmöglich und wirtschaftlich oft nicht zumutbar.

Daher gilt:

  • Bei über 15.000 zeitgleich erwarteten Besuchern werden technische Sperren dringend empfohlen.
  • Klein- und Mittelveranstaltungen unter 5.000 zeitgleichen Personen ohne hohe Personendichte (weniger als 2 Personen/m²) benötigen im Regelfall weiterhin keinen Zufahrtschutz.
  • Zudem können neben zertifizierten Produkten ausdrücklich auch nicht zertifizierte Sperren, etwa Abrollcontainer oder große Fahrzeuge, geeignet sein. Allerdings wird nun explizit verlangt, dass strikt auf ausreichende Schutzräume zwischen Sperre und Veranstaltung zu achten ist.

Feste Zuständigkeiten (Neu): Das Hauptsachgebiet E 4 der jeweiligen Polizeipräsidien übernimmt ab sofort hessenweit die zentrale, koordinierende Funktion und Qualitätssicherung, um eine einheitliche Beratungspraxis zu garantieren. Die fachliche Gesamtverantwortung liegt beim Hessischen Landeskriminalamt (HLKA).

Umfassende Weiterbildungsoffensive: Im Zeitraum 2026/2027 wird das HLKA spezielle Weiterbildungsmaßnahmen durchführen. Fachberater der Polizei werden in Präsenz geschult, während Revier- und Stationsleitungen ihr Wissen in regelmäßigen Online-Workshops vertiefen, um die neue Erlasslage einheitlich anzuwenden.

Neu etabliert: Die „Allianzen-Veranstaltungssicherheit“

Als wichtigste strukturelle Neuerung führt das Innenministerium das Format der „Allianzen-Veranstaltungssicherheit“ ein. Um die Netzwerke zwischen den Kommunen und der Polizei vor Ort nachhaltig zu stärken, findet in jedem Polizeipräsidium noch bis Ende des Jahres 2026 eine große Auftaktveranstaltung statt.

Diese Allianzen tagen mindestens einmal jährlich, um rechtliche Rahmenbedingungen sowie standortspezifische Herausforderungen proaktiv zu analysieren und zu lösen. Die Ergebnisse werden direkt an das HLKA und das Landespolizeipräsidium zurückgemeldet, damit die Sicherheitskonzepte fortlaufend an die Praxis angepasst werden können.

Insgesamt ist festzustellen, dass die im Rahmen unserer Mitgliederabfrage vorgetragenen Erfahrungen und Forderungen in wesentlichen Punkten Eingang in die Neuregelung gefunden haben. Insbesondere die klarere Einbindung der Polizei, einheitlichere Abstimmungs- und Fortbildungsstrukturen, die stärkere Betonung der Verhältnismäßigkeit sowie flexiblere Lösungen beim Zufahrtsschutz entsprechen den Anliegen, die uns aus den Mitgliedskommunen mitgeteilt und von uns gegenüber dem Innenministerium vorgetragen wurden.

Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz vom 25.09.2026 zum Herunterladen >