Fachinformationen Ordnungsrecht

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Erlass mit Regelungen für den Brand- und Katastrophenschutz aufgrund der aktuellen Corona-Lage

Von Seiten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport wurde uns der aktuelle Erlass mit Regelungen für den Brand- und Katastrophenschutz aufgrund der aktuellen Corona-Lage zugeleitet.

Aufgrund der erhöhten Infektionslage durch die Omikron-Variante sollen die Übertragungsgefahren auch in den Feuerwehren reduziert werden. Der Erlass gilt zunächst bis zum 31.01.2022 und beinhaltet folgende Regelungen:

-              Ausbildung an der Hessischen Landesfeuerwehrschule

-              Ausbildung auf Ebene der Kreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte

-              Durchführung des Feuerwehrdienstes auf Standortebene

-              Wahlhandlungen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren gem. § 12 HBKG

-              Atemschutz- und Taucherausbildung

-              Betrieb der zentralen Leitstellen

-              Zugang zur Landestechnik in den zentralen Leitstellen

-              Katastrophenschutz

Der Erlass ist in der Anlage beigefügt.

Anlage