Fachinformationen Ordnungsrecht

fachinformationen-ordnungsrecht
© Paul-Georg-Meister / PIXELIO

Anerkennung der Ordnungsbehörden als Teilnehmer am Digitalfunk BOS

Der Hessische Innenminister hat uns auf die künftige Anerkennung der Ordnungsbehörden als Teilnehmer am Digitalfunk BOS und die organisatorischen, betrieblichen und technischen Vorkehrungen hierfür hingewiesen.

 

Ein entsprechendes Antragsverfahren ist erforderlich. Eine Förderung der Endgeräte durch das Land Hessen ist nicht vorgesehen.


Das Schreiben und die Kontaktdaten der Präsidien finden Sie in den Anlagen

Funkrichtlinie Digitalfunk BOS - Anerkennungsrichtlinie vom 7 Juli 2021

Anerkennung der Ordnungsbehörden als Teilnehmer am Digitalfunk BOS

Kontaktdaten der Ansprechpartner der Präsidien

 

Mit der Bitte um Beachtung

2.1 – Hg/Sie