Fachinformationen Ordnungsrecht

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Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes

Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 13. Dezember 2019 (GVBl. S. 434) ist das Hessische Ladenöffnungsgesetz geändert worden. Die Änderungen sind am Tag nach der Verkündung am 24.12.2019 in Kraft getreten. Wesentliches Element der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes ist der Regelungsgehalt des § 6 HLöG zur Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen.

Aufgrund der sich geänderten Rechtsprechung zur Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen nach § 6 HLöG haben wir uns im Rahmen der Anhörung zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes für eine Vereinfachung und Flexibilisierung der Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen eingesetzt. Entgegen unseren Forderungen wurde nunmehr § 6 Abs. 1 HLöG um zusätzliche – von der Rechtsprechung entwickelte – Kriterien erweitert, die zukünftig zu berücksichtigen und im Rahmen der Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages zu begründen sind.

Mit Schreiben vom 02.01.2020 wurden wir von Seiten des Hessischen Sozialministeriums darauf hingewiesen, dass das Ministerium beabsichtigt, den Gemeinden Hilfestellung in Form eines Handlungsleitfadens zu geben, auf den im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage zurückgegriffen werden kann. Dieser Leitfaden liegt derzeit noch nicht vor.

Eine weitere Änderung ist in § 6 Abs. 2 HLöG enthalten, so dass die Freigabeentscheidung nunmehr spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Öffnung öffentlich bekannt gemacht werden muss. Darüber hinaus haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Freigabeentscheidung gemäß § 6 Abs. 3 HLöG keine aufschiebende Wirkung mehr. Mit diesen Regelungen soll eine gewisse Rechtssicherheit bei der Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen eintreten und gerichtliche Entscheidungen in letzter Minute vermieden werden.

Weitere Änderungen sind in §§ 10, 11 HLöG zu verzeichnen. Hierbei geht es um die Neuregelung der Fachaufsicht und der Überwachung.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Regelung zur Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen. Der Text ist in Anlage beigefügt.

Anlage: Fassung Ladenöffnungsgesetz