Verkehrssicherungspflichten an Wasserflächen für Bürgermeister
Bereits in unserer Eildienstmitteilung ED 70 vom 16.04.2020 haben wir über die Verkehrssicherungspflicht und die Verurteilung des ehemaligen Bürgermeisters der Gemeinde Neukirchen aufgrund des tödlichen Unfalls von drei Kindern im Dorfteich berichtet. Damals hat das Amtsgericht Schwalmstadt den Bürgermeister zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000,00 Euro (120 Tagessätze zu 100,00 Euro) verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.