Fachinformationen Zivilrecht

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Soziale Mietwohnraumförderung – neue Richtlinie und Anmeldung von Bauvorhaben für eine Förderung im Programmjahr 2023

Mit Schreiben vom 22.05.2023 wurden wir von Seiten des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen darüber informiert, dass das Land gemeinsam mit der WIBank Darlehen und Finanzierungszuschüsse zur Förderung des Mietwohnungsneubaus (für Haushalte mit geringen und mit mittlerem Einkommen sowie Haushalte von Studierenden und Auszubildenden) und der Modernisierung von Mietwohnungen bereitstellt.

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BGH zur Rücksichtnahme auf Nachbarn bei wild abfließendem Wasser

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 20.04.2023 entschieden, dass eine übliche landwirtschaftliche Nutzung, die den Wasserabfluss eines Feldes ändert, keinen unzulässigen Eingriff nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) darstellt. Gleichwohl müssten Landwirte auf ihre Nachbarn Rücksicht nehmen, soweit dies im Rahmen des Anbaus möglich sei.

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Förderung der Erstellung qualifizierter Mietspiegel

Wie auch im letzten Jahr hat das Land Hessen wiederum ein Förderprogramm für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel aufgelegt. Das Förderprogramm richtet sich wiederum an Gemeinden oder Zusammenschlüsse benachbarter Gemeinden ab 40.000 Einwohnern und gewährt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. max. 70.000 Euro pro Gemeinde/Zusammenschluss. Die Förderung erfolgt aufgrund der Richtlinie des Landes Hessen für die Förderung der Erstellung qualifizierter Mietspiegel vom 21.05.2021 (StAnz. S. 789).

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Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht

Das Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht vom 14.03.2023 (BGBL I Nr. 72) ermöglicht die Durchführung von hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht.

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Verkehrssicherungspflichten an Wasserflächen für Bürgermeister

Bereits in unserer Eildienstmitteilung ED 70 vom 16.04.2020 haben wir über die Verkehrssicherungspflicht und die Verurteilung des ehemaligen Bürgermeisters der Gemeinde Neukirchen aufgrund des tödlichen Unfalls von drei Kindern im Dorfteich berichtet. Damals hat das Amtsgericht Schwalmstadt den Bürgermeister zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000,00 Euro (120 Tagessätze zu 100,00 Euro) verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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