BVerfG lehnt Beschwerde gegen die Mietpreisbremse ab
Mit Beschluss vom 17. Februar 2026 (1 BvR 183/25) hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die die Verlängerung der sog. Mietpreisbremse aus dem Jahr 2020 betrifft. Damit ist die im Jahr 2020 durch den Bundesgesetzgeber vorgenommene Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2025 verfassungsgemäß.

