Fachinformationen Zivilrecht

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Förderung der Erstellung qualifizierter Mietspiegel

Wie auch in den letzten Jahren hat das Land Hessen wiederum ein Förderprogramm für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel aufgelegt. Das Förderprogramm richtet sich wiederum an Gemeinden oder Zusammenschlüsse benachbarter Gemeinden ab 40.000 Einwohner und gewährt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. maximal 70.000 Euro pro Gemeinde/Zusammenschluss. 

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