Leitfaden „Musterfeuerwehrhaus Hessen“
In einem Pressegespräch am 23.10.2025 hat der hessische Innenminister, Roman Poseck, einen Leitfaden für Musterfeuerwehrhäuser in Hessen vorgestellt. Dieser Leitfaden für den Neubau von Feuerwehrhäusern wurde durch das Innenministerium in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem kommunalen Bereich, dem Gebäudemanagement, der Liegenschaftsverwaltung, von einem Planungsbüro und der Unfallkasse Hessen entwickelt. Dieser fasst die grundlegenden Rahmenbedingungen zusammen, die bei der Planung und Projektierung von Feuerwehrhausneubauten zu beachten sind (z. B. Standortauswahl, Mindestanforderungen, optimaler Projektplan etc.). Des Weiteren werden mit dem Leitfaden Musterraumprogramme und Mustergrundrisse zur Verfügung gestellt, durch die personal- und kostenintensive Grundlagenermittlungen entfallen können.
Diese Handlungsempfehlung soll den hessischen Städten und Gemeinden als Orientierungshilfe bei der Errichtung eines funktionalen Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr dienen. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf dem tatsächlichen Bedarf im Land Hessen – kleine Kommunen in ländlichen Regionen mit der Notwendigkeit von Feuerwehrhausneubauten mit ein bis vier Fahrzeughallenstellplätzen.
Die Handlungsempfehlung führt die rechtlichen, normativen und förderrechtlichen Grundlagen in einem praxisorientierten Konzept zusammen. Es versteht sich als Referenzmodell für Neubauten städtischer und gemeindlicher Feuerwehrhäuser. Umbauten und Erweiterungen sind nicht Gegenstand dieser Handlungsempfehlung.
Der Leitfaden und weitere Informationen finden sich online unter https://innen.hessen.de/sicherheit/feuerwehr/musterfeuerwehrhaus. Als Ansprechpartner steht Dr. Tobias Bräunlein, Leiter der Abteilung Brand- und Katastrophenschutz,
Heimatschutz und Krisenmanagement im Hessischen Innenministerium (tobias.braeunlein@innen.hessen.de) zur Verfügung.
Wir bitten um Kenntnisnahme.

