Fachinformationen Zivilrecht

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Überlassungsverträge zur Errichtung von Photovoltaik-, Mobilfunk- und Windkraftanlagen

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013

Aufgrund der klimaschutz- und energiepolitischen Diskussionen insbesondere auch unter Berücksichtigung des Energiegipfels in Hessen hat der Abschluss von Windkraft-Gestattungsverträgen in vielen Kommunen derzeit absolute Priorität. Insofern ist die Geschäftsstelle verstärkt in die Prüfung von Gestattungsverträgen zur Überlassung von Grundstücksflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen als auch von Photovoltaikanlagen eingebunden. Hier steht insbesondere die Prüfung der einzelnen Verträge im Vordergrund. In diesen Verträgen sind oftmals die Regelungen zur Errichtung, zur Zahlungsverpflichtung, zur Laufzeit, zur Schadens- und Haftungsregelung sowie den Bürgschaftsregelungen nicht unproblematisch. Aufgrund der großen Anzahl der zur Prüfung vorgelegten Verträge hat die Geschäftsstelle einen Muster-Gestattungsvertrag über die Nutzung von Grundstücken zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen entwickelt, der bei Bedarf angefordert werden kann und im Internetangebot des Hessischen Städte- und Gemeindebundes abgerufen werden kann. Viele Anfragen sind auch darauf ausgerichtet, in welcher Höhe Entgeltzahlungen von den Betreibern für die Zurverfügungstellung der Grundstücke zu zahlen sind.