Fachinformationen Zivilrecht

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Förderung der Erstellung qualifizierter Mietspiegel

Wie auch in den letzten Jahren hat das Land Hessen wiederum ein Förderprogramm für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel aufgelegt. Das Förderprogramm richtet sich wiederum an Gemeinden oder Zusammenschlüsse benachbarter Gemeinden ab 40.000 Einwohner und gewährt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. maximal 70.000 Euro pro Gemeinde/Zusammenschluss. 

Die Förderung erfolgt aufgrund der Richtlinie des Landes Hessen für die Förderung der Erstellung qualifizierter Mietspiegel vom 21.05.2021 (Staatsanzeiger Seite 798).

Gemeinden und Zusammenschlüsse von Gemeinden können Anträge zur Förderung der
Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels einreichen und zwar bis spätestens

15.10.2024.

Ab sofort ist die Antragstellung in digitaler Form möglich und kann unter dem Link
https://antrag.hessen.de/Mietspiegel erfolgen.

Für Rückfragen steht das Fachreferat Wohnungsbau und Wohnungsrecht zur Verfügung.
Zuständig sind Herr Pfeiffer, E-Mail: marco.pfeiffer@wirtschaft.hessen.de ,Telefon: 0611/815-2941 sowie Herr Lippert, E-Mail: gerhard.lippert@wirtschaft.hessen.de , Telefon: 0611/815-2672.

Wir bitten um Beachtung