Fachinformationen Zivilrecht

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Einheimischenmodelle

Die EU-Kommission hat aufgrund der Praxis einiger deutscher Gemeinden, Ortsansässigen beim Grunderwerb einen Preisnachlass zu gewähren (sogenannte Einheimischenmodelle), seit dem Jahr 2007 gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren (DE 2006/4271) geführt.

Nachdem das Vertragsverletzungsverfahren ursprünglich wegen der Praxis der Gemeinde Selfkant in Nordrhein-Westfalen eingeleitet wurde, welche die Einheimischenmodelle nunmehr jedoch eingestellt hat, wurden – nachdem zwischenzeitlich auch ein gegen die Gemeinde Perl (Saarland) eingeleitetes Pilotverfahren beendet wurde – im Jahr 2009 vier bayerische Gemeinden (Bernried, Seeshaupt, Weilheim, Vohburg) in das Verfahren einbezogen.

Die EU-Kommission, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und die Bayerische Staatsregierung haben sich im Februar 2017 nach langjährigen Verhandlungen auf Kautelen einigen können, bei deren Anwendung die EU-Kommission keine Einwände mehr gegen die in Bayern praktizierten Einheimischenmodelle erhebt.

Diese Kautelen sind in der Anlage wiedergegeben. Zur Vermeidung weiterer Vertragsverletzungsverfahren hält es das BMUB für zwingend erforderlich, dass Einheimischenmodelle zukünftig im Einklang mit dieser Konzeption durchgeführt werden. Die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz wird sich insoweit Ende März ebenfalls noch einmal zu diesen Grundsätzen positionieren. Diese Ergebnisse werden wir zur gegebenen Zeit ebenfalls mitteilen.

Wir bitten um Beachtung.