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    Land war nur zur einer Vereinbarung auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner bereit

    Mühlheim am Main 13.07.2015. Trotz weiter bestehender inhaltlicher Kritik am neuen KFA haben Hauptausschuss und Präsidium des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) der durch den Finanzminister vorgeschlagenen Übereinkunft zur Neugestaltung der Kommunalfinanzen mehrheitlich zugestimmt. Im Interesse aller Kommunen dürfen die zusätzlich zugesagten Mittel nicht verhindert werden, nur weil die Landesregierung dies von einer Zustimmung zu einem Papier und von einer Zustimmung aller drei Verbände der Kommunen abhängig macht.

    „Das Land Hessen wird weiterhin keinen eigenen zusätzlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung in den Kommunen einbringen. Allein Bürger und Wirtschaft verkleinern aufgrund höherer Steuereinnahmen die kommunalen Haushaltslöcher, die Bund und Land durch jahrzehntelange Aufgabenübertragung ohne ausreichende Finanzierung gerissen haben! Der HSGB wird deshalb auch weiterhin die notwendigen Verbesserungen einfordern, insbesondere bei den zu niedrig angesetzten Mindestbedarfen. Des Weiteren muss die Solidaritätsumlage in Wegfall kommen oder deutlich reduziert werden und die Kommunen müssen bei der Kinderbetreuung finanziell besser unterstützt werden. Diese Forderungen wird der HSGB mit Nachdruck in das weitere, den neuen KFA betreffenden Dialogverfahren und auch in einem in Aussicht gestellten Monitoring einbringen.“

    Dieses Fazit zog der Vize-Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebunde und Bürgermeister von Bad Vilbel, Dr. Thomas Stöhr, angesichts der heute getroffenen Vereinbarung.

    Das Land sichert nunmehr zu, dass es für die Kommunen bestimmte Bundesmittel nicht selbst behalten wird. „Es ist bedauerlich, dass der Gesetzentwurf diese Selbstverständlichkeit nicht von Anfang an festgeschrieben hat“, sagte Dr. Stöhr: „Die vom Bund angeschobenen Entlastungen waren immer für die Kommunen bestimmt. Wir sind froh, dass das Land im letzten Moment wenigstens in diesem Punkt ein Entgegenkommen zeigt.“

    Das sei allerdings auch schon der größte Fortschritt. „Im Interesse unserer Mitglieder konnten wir uns dem Vorschlag nicht verschließen. Es ist aber eine Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner und im wichtigsten Punkt auf eine Selbstverständlichkeit."

    Allerdings werde das Gesetz trotz der schwierigen Haushaltslage und großer Konsolidierungsanstrengungen vor Ort keinen zusätzlichen Beitrag des Landes zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte bringen. „Das Land drängt die Kommunen in Steuererhöhungen und Leistungskürzungen“, erläuterte Dr. Stöhr.

    Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass der HSGB seine Mitgliedskommunen, die den Klageweg beschreiten wollen, selbstverständlich im Rahmen seines Leistungsprofils beraten und gerichtlich vertreten wird.

    Abschließend verweist Dr. Stöhr auf die vom Hessischen Städte- und Gemeindebund unterstützte Aktion der „letzten Hemden.“ Am kommenden Donnerstag werden die zwischenzeitlich eingetroffenen Hemden in Mühlheim am Main der Öffentlichkeit vorgestellt. Es bleibt der weiteren Entwicklung überlassen, ob diese der Landesregierung zu überreichen sein werden oder ob man den hessischen Städten und Gemeinden die letzten Hemden doch noch belassen will.

    PM13072015