presselogo

Pressemitteilungen

    KFA 2016: Kommunale Steuererhöhungen nicht zu vermeiden

    Mühlheim am Main. Kräftige Steuererhöhungen für Bürger und Wirtschaft sind nach Auffassung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) die zwingende Folge der von Finanzminister Dr. Thomas SCHÄFER heute vorgestellten Zahlen für den künftigen Kommunalen Finanzausgleich (KFA). Eine Reihe wichtiger Fragen ist noch offen. Einige Aspekte wie die Berücksichtigung demografischer Probleme und Lasten des ländlichen Raumes sind durchaus positiv zu bewerten, so Karl-Christian SCHELZKE, Geschäftsführer des HSGB, zu der Modellrechnung des Landes.

    Das Wiesbadener Finanzministerium will den Kommunen künftig Einnahmen aus den durchschnittlichen Hebesätzen der Grundsteuern und der Gewerbesteuer voll anrechnen. „Erhöhen die Kommunen ihre Steuersätze nicht kräftig, können sie die vom Innenministerium letzte Woche formulierte Vorgabe des Haushaltsausgleichs bis spätestens 2017 nicht einhalten,“ erläuterte SCHELZKE: „Wir fordern: Schluss mit der Steuererhöhungsspirale!“.

    Selbst Gemeinden mit ausgeglichenen Haushalten müssen ihre Steuersätze erhöhen, wenn das Land sich hier nicht kräftig bewegt. „Wer seine Bürger bisher von Steuererhöhungen verschonen konnte, müsste nach den geplanten Vorgaben des Landes besonders stark erhöhen. Anderenfalls würden die betroffenen Gemeinden vom Land Einnahmen als vorhanden angerechnet bekommen, die tatsächlich gar nicht da sind“, erklärte SCHELZKE. Wenn jetzt aber auch Kommunen ohne Haushaltsloch ihre Steuern erhöhen müssen, steigt der Durchschnitt der Steuersätze weiter, was die Steuerspirale weiter dreht. Das muss ein Ende haben.“ Weiter hat das Land eine „Angemessenheitsprüfung“ der kommunalen Ausgaben vorgenommen und auf diese Weise knapp eine Milliarde Euro nicht als notwendig anerkannt. „Das geht an den Anforderungen des Staatsgerichtshofs vorbei. Das Land hat reine Pro-Kopf-Ausgaben (Werte je Einwohner) verglichen. Beispiel Schulen: Eine Kommune mit junger Bevölkerung hat mehr Schüler und deshalb höhere Ausgaben. In der Landesbetrachtung läuft so eine Kommune Gefahr, als unwirtschaftlich gebrandmarkt zu werden, obwohl sie einfach ihr Pflichtprogramm an Hausaufgaben macht“, verdeutlichte SCHELZKE. So könne der neue KFA schon verfassungswidrig sein, ehe er überhaupt ins Gesetzblatt kommt. Weitere Punkte seien die bereits erwähnten anzurechnenden Steuereinnahmen. Auch hier sei das Landesmodell nicht bedarfsgerecht.

    Abschließend kündigte SCHELZKE an: „Wir werden die Berechnungen des Landes eingehend prüfen und mit der realen Haushaltslage der Städte und Gemeinden vergleichen. Dann wird sich zeigen, ob die Rechnung des Landes aufgeht!“