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Pressemitteilungen

    Ehrenamtliches Mandat und der Landesentwicklungsplan im Mittelpunkt

    HSGB-Landesversammlung der Stadtverordnetenvorsteher/innen und Gemeinde-vertretungsvorsitzenden tagt im Hessischen Landtag

    Die diesjährige Landesversammlung der Stadtverordnetenvorsteher/innen und Gemeindevertretungsvorsitzenden der Mitgliedskommunen im Hessischen Städte- und Gemeindebund fand am heutigen Tag im Hessischen Landtag in Wiesbaden statt.

    Nach der Eröffnung durch Dirk Geißler, dem stellvertretenden Landesvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft und den Grußworten von  Landtagspräsident Norbert Kartmann sowie Harald Semler, dem Präsidenten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, wurde der zuvor gewählte Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft in seinem Amt bestätigt. Der neue Landesvorsitzende ist Werner Schmidt, Stadtverordnetenvorsteher von Mörfelden-Walldorf (siehe Anlage 1). Schmidt bedankte sich für das Vertrauen und würdigte die Verdienste seines Vorgängers Helmut Müller, der zum Ehrenvorsitzenden des Landesvorstandes ernannt wurde. Anschließend wurden die Regionalvorstände für Süd-, Mittel- und Nordhessen als Landesvorstand der AG der Parlamentsvorsteher vorgestellt und bestätigt (siehe Anlage 2).

    Das erste Hauptreferat der Tagung hielt Landtagspräsident Norbert Kartmann. Sein Vortrag war mit „Stellenwert des ehrenamtlichen Mandats“ überschrieben. Vor dem Hintergrund, dass Demokratie von der Beteiligung aller lebt und immer wieder mit Leben erfüllt werden muss, würdigte der Landtagspräsident, der selbst kommunalpolitisch engagiert ist, die Arbeit der ehrenamtlichen örtlichen Mandatsträger: „Das Ehrenamt allgemein ist unverzichtbar für unsere soziale Gesellschaft und die Ausübung von ehrenamtlichen Mandaten in der Politik ist ebenso unverzichtbar für die Demokratie“, so der Landtagspräsident.

    Zweiter inhaltlicher Schwerpunkt war eine Präsentation des Landesentwicklungsplans. Der novellierte Plan wurde von Matthias Bergmeier, Referatsleiter im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vorgestellt. Der LEP strukturiert die räumliche  Entwicklung des Landes durch landespolitisch und landesweit bedeutende Festlegungen. Bergmeier ging auf die Frage ein, ob der landesweite Raumordnungsplan ein Masterplan des Landes sein könne.

    Zur Beantwortung dieser Frage wurden Inhalt und Rechtswirkung des Plans dargelegt. Anhand einzelner Festlegungen wurden die Auswirkungen der Bestimmungen auf die kommunale Seite bzw. auch für Dritte beleuchtet.

    Von der Regionalplanung der drei hessischen Planungsregionen bis auf die Ebene der kommunalen Planung (Bauleitplanung) habe der LEP Auswirkungen. Sie würden ebenso die Ausgestaltung der Verkehrs- und Energieinfrastruktur im Sinne landespolitisch bedeutsamer Zielsetzungen beeinflussen. Bergmeier nannte hier demographische Entwicklungen und die Standortfragen für die Energieversorgung.

    Mit „Der Landesentwicklungsplan – ein Masterplan des Landes?“ hinterfragte Karl-Christian Schelzke, der Geschäftsführende Direktor des HSGB, die vorliegende Weiterentwicklung des Planes. Insbesondere die Herausforderungen der Zuwanderung und Integration kämen im fortgeschriebenen Plan  zu kurz. Regionen abseits der Ballungszentren würden bei diesem Zukunftsthema aus dem Blick geraten, sagte Schelzke und unterstrich die Notwendigkeit der Verschränkung von Ansiedlung und Integration von Zuwanderern mit der Strukturpolitik.

    Nach den Mitteilungen des Landesvorsitzenden berichten Karl-Christian Schelzke, Geschäftsführender Direktor, und Diedrich Backhaus, Direktor, aus der Geschäftsstelle des Hessischen Städte- und Gemeindebundes über die Arbeit des Verbandes.

    Werner Schmidt verabschiedete die rund 150 erschienenen Parlamentsvorsteher/innen aus den Mitgliedskommunen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. 1986 war die Arbeitsgemeinschaft der „Parlamentsvorsteher“ innerhalb des HSGB entstanden. Fragen der Sitzungsleitung sowie der Austausch über inhaltliche politische Fragen, das Verhältnis zwischen Gemeindevorstand/ Magistrat und der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung und ähnliche Themen wurden in der Arbeitsgemeinschaft erörtert. In den vergangenen dreißig Jahren hat sich die Landesversammlung zu einem wichtigen Forum des Austauschs und der kollegialen Beratung unter den Stadtverordnetenvorstehern und Vorsitzenden aus den Gemeindevertretungen entwickelt. Nicht zuletzt auf Grund der sehr engagierten Arbeit ist heute die Arbeitsgemeinschaft eine nicht mehr wegzudenkende Größe innerhalb des HSGB, die sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung engagiert. 

    Anlage 1
    Anlage 2