presselogo

Pressemitteilungen

    Digitale Herausforderungen für die Kommunen im Mittelpunkt

    Landesversammlung der Stadtverordnetenvorsteher/innen und Vorsitzenden der Gemeindevertretungen in Bad Hersfeld

    Die diesjährige Landesversammlung der Stadtverordnetenvorsteher/innen und Vorsitzenden der Gemeindevertretungen der Mitgliedskommunen im Hessischen Städte- und Gemeindebund fand in der Hessentagstadt Bad Hersfeld statt. Rund 100 Vorsteherinnen und Vorsteher waren der Einladung gefolgt.

    Nach der Eröffnung durch Werner Schmidt, dem Landesvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der Stadtverordnetenvorsteher/innen und Vorsitzenden der Gemeindevertretungen der Mitgliedskommunen im Hessischen Städte- und Gemeindebund richteten Prof. Lothar Seitz, Stadtverordnetenvorsteher Bad Hersfeld und Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr, Bad Vilbel, Präsident des HSGB, Grußworte an die Landesversammlung.

    Patrick Burghardt, Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung, hielt das Hauptreferat der Landesversammlung. Burghardt sprach über „Digitalisierung – insbesondere mit Blick auf den ländlichen Raum.“ Burghardt führte zum notwendigen Breitbandausbau in der Fläche aus: „Wir sind in Hessen beim Breitbandausbau schon gut aufgestellt, aber wir wollen noch besser werden. Mit der Gigabit-Strategie für Hessen sorgen wir in den kommenden Jahren für Glasfaser-Hochleistungszugänge zum Internet. Wichtig ist dabei: Der Gigabitausbau muss gleichermaßen Stadt und Land zugutekommen. Keine Kommune soll sich abgehängt fühlen. Mit unseren Aktivitäten wollen wir daher gerade den ländlichen Raum stärker in den Fokus nehmen.“

    Karl-Christian Schelzke, Geschäftsführender Direktor des HSGB und
    Johannes Heger, Geschäftsführer, gaben danach einen Überblick über wichtige verbands- und kommunalpolitische Themen. Unter anderem setzte sich Schelzke kritisch mit dem Landesprogramm „Starke Heimat Hessen“ auseinander. Im kommenden Jahr 2020 würde die Gewerbesteuerumlage sinken. Die hessische Landesregierung habe vor, diese gemeindeeigenen Steuereinnahmen für Landeszwecke zu vereinnahmen.  Die eingesammelten Mittel sollen über Projektförderungen wieder ausgeschüttet werden und in den kommunalen Raum fließen

    (Landesprogramm „Starke Heimat Hessen“), allerdings in geänderter Stückelung und je nach vorgegebenen Verwendungszwecken auch nicht frei verwendbar.
    Der Hessische Städte- und Gemeindebund gebe zu bedenken, so Schelzke, dass die vorgegebenen Verwendungszwecke vor allem Kreisaufgaben betreffen, obwohl die Gelder der gemeindlich/städtischen Ebene zustehen.

    Ein weiteres Thema sind die Hass-Statements im Internet, mit denen sich zunehmend Politiker*innen konfrontiert sehen. Aktuell machte Schelzke auf die Reaktion der Ermordung des Kasselers Regierungspräsidenten Lübcke aufmerksam. Hier sei ein staatliches Eingreifen in den sozialen Medien notwendig.

    Eine gesamtgesellschaftliche Intervention zeige sich auch mit dem „Hessischen Plädoyer für ein solidarisches Zusammenleben“, das auch der Hessische Städte- und Gemeindebund unterstützen würde. Laut Vertretern von Verbänden, Institutionen, kommunalen Spitzenverbänden, Religionsgemeinschaften und Kirchen, bekommen Betroffene Antisemitismus, Antiislamismus oder Stigmatisierung von Langzeitarbeitslosen zunehmend im Alltag und in Sozialen Medien zu spüren. Hemmschwellen seien überschritten worden. Das Plädoyer richte sich gegen diese Entwicklung. Schelzke bat die Vorsteherinnen und Vorsteher, den Gedanken des Plädoyers auch in ihre Kommunen zu tragen.

     

    Geschäftsführer Johannes Heger ging auch auf das Thema „Hetze im Netz“ ein und drückte eine Wertschätzung des Ehrenamtes insbesondere der politischen Mandatsträger*innen aus. Heger erläuterte abschließend Änderungen im Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit und die verbandlichen Forderungen des HSGB zur Novelle der Hessischen Gemeindeordnung. Hierbei ging es um Erfordernisse der Praxis, wie zum Beispiel die Digitalisierung von Vorgängen in gemeindlichen Gremien, die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sowie die Ablehnung der Hochzonung der Finanzaufsicht.