Nachrichten des HSGB

Vorlage der Landesregierung betreffend Bericht an den Hessischen Landtag zur Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) gem. § 6 Abs. 7 HGlG - Berichtszeitraum vom 01.07.2008 bis zum 30.06.2012

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

nach § 6 Abs. 7 HGlG hat die Hessische Landesregierung dem Landtag alle fünf Jahre über die Entwicklung des Frauenanteils an den Beschäftigten sowie über die Handlungsschwerpunkte und sonstige Maßnahmen der Förderung aufgrund von Frauenförderplänen im Geltungsbereich dieses Gesetzes einen Bericht zu erstatten.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration – Stabsstelle Frauenpolitik – hat mit Schreiben vom 04.und 26. März 2014 um Weiterleitung des in der Anlage beigefügten Fragebogens mit der Bitte um Bearbeitung und Rücksendung gebeten.

Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den Berichtszeitraum vom 01.07.2008 bis zum 30.06.2012 die betreffenden Daten angefordert werden und die Fragen ab der Frage Nr. 5 beantwortet werden sollen.

Für die Erstellung der Tabellen zu den Fragen 5 bis 8 soll das beigefügte Muster verwendet werden. Die Tabellen sollen in Word-Dateien (und nicht PDF-Dateien) beigefügt werden.

Da das Hessische Ministerium für Soziales und Integration um Rücksendung bis zum 30.06.2014 gebeten hat, bitten wir um Rücksendung des beigefügten Fragebogens per E-Mail an das Postfach stabstelle-frauenpolitik@hsm.hessen.de und in CC an das Postfach umfrage@hsgb.de bis zum 30.06.2014.

Wir bedanken uns für die Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Christian Schelzke Geschäftsführender Direktor