Deutsche Staatsangehörige, bei denen kein Ausschlussgrund besteht, können sich für die kommende Amtsperiode noch bis 6. April 2023 bei ihrer Gemeinde bewerben. Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein, dürfen höchstens aber 69 Jahre alt sein.
Übergangsvorschrift für die Durchführung von Direkt- und Wiederholungs-wahlen im Zuge der Corona-Pandemie nach § 68 a KWG – Absenkung des Unterstützungsunterschriftenquorums
Der Hessische Landtag hat am 08.12.2021 in 2. Lesung das Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2022 und 2023 und zur Gewährung einer Corona-Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie (HBesVAnpG 2022/2023) beschlossen.
Nach § 50 Abs. 1 Bundeswahlgesetz – BWG – erstattet der Bund den Ländern zugleich für die Gemeinden, die durch die Bundestagswahl veranlassten notwendigen Ausgaben.
Wahlerlass zur gleichzeitigen Durchführung der Bundestagswahl am 26. September 2021 mit Direktwahlen und Bürgerentscheiden
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat uns den als Anlage beigefügten Erlass zur gleichzeitigen Durchführung der Bundestagswahl am 26. September 2021 mit Direktwahlen und Bürgerentscheiden übersandt.
Bundestagswahl und Pandemie; Ausstattung mit FFP2 und OP Masken durch das Land Hessen
Die Landesregierung hat beschlossen, die Städte und Gemeinden bei der Ausstattung der Wahlvorstände mit persönlicher Schutzausrüstung auch bei der Bundestagswahl am 26.09.2021 zu unterstützen. Damit möchte die ...
Festlegung des Termins für die Bundestagswahl 2021
Hiermit teilen wir mit, dass die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am Sonntag, dem 26. September 2021 stattfindet (BGBl. vom 14. Dezember 2020, S. 2769).
Rechtzeitig zur anstehenden neuen Kommunalwahlperiode wurde die 23. Auflage der vom Hessischen Städte- und Gemeindebund herausgegebenen bewährten Textausgabe „Hessische Kommunalverfassung“ fertiggestellt.
Maskenpflicht in Wahlräumen im Sinne wahlrechtlicher Vorschriften nach § 1 Abs. 7 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung
Die Anordnung der Maskenpflicht in Wahlräumen im Sinne wahlrechtlicher Vorschriften nach § 1 Abs. 7 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung und den Widerspruch zu dem Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 17.09.2020 haben wir zum Anlass genommen an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport verschiedene Fragen zu stellen, wie mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Wahllokalen etc. umgegangen werden muss. Wir haben zwischenzeitlich von dem Ministerium eine Stellungnahme zu den verschiedenen Fragestellungen erhalten, die wir an die Mitgliedsstädte und -gemeinden hiermit auszugsweise weiterleiten. Hierbei gelten die Ausführungen zunächst für die am 01.11.2020 stattfindenden Direktwahlen. Ob bzw. inwieweit sich noch Änderungen für die Kommunalwahl am 14.03.2021 ergeben, wird abzuwarten sein.