Aktuelle Rechtsgrundlagen: Hessische Gemeindeordnung, Hessische Landkreisordnung, Hessisches Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung
Durch einige aktuelle Gesetze sowie das Urteil des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen vom 28.01.2026 (P.St.3013) (GVBl. 2026 Nr. 4) sind verschiedene Gesetze in der Zitierweise zu aktualisieren:
Richtlinie zur Förderung öffentlicher Musikschulen in Hessen nach einem Indikatorenmodell
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur hat am 03.11.2025 die Richtlinie zur Förderung öffentlicher Musikschulen in Hessen nach einem Indikatorenmodell erlassen (Staatsanzeiger 47/2025 S. 1320). Da die Musikschullandschaft in Hessen heterogen ist und Unterschiede in der Trägerschaft, in der jeweiligen Struktur und qualitativen Ausgestaltung bestehen, hat sich das Land Hessen dazu entschieden, qualitätsorientierte Musikschularbeit zu fördern. Dazu wurde das Indikatorenmodell entwickelt, das der Richtlinie zugrunde liegt. Mit dem Indikatorenmodell soll das Engagement vor Ort honoriert, gute pädagogische Arbeit anerkannt und zugleich eine stetige, sich an anerkannten Standards orientierte Fortentwicklung des Musikschulstandorts Hessen ermöglicht werden.
Anwendung des Sitzzuteilungsverfahrens nach Hare/Niemeyer bei den Hessischen Kommunalwahlen 2026 und den von der Gemeindevertretung durchzuführenden mittelbaren Wahlen und Benennungen
Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24)
Die Hessische Gemeindeordnung ist im Rahmen der Kommunalrechtsnovelle 2025 durch das Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) umfänglich geändert worden.
Mögliche Klage gegen das Auszählungsverfahren nach D`Hondt (§ 22 KWG)
Durch das Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, das am 05.04.2025 in Kraft getreten ist, soll für die Sitzzuteilung bei der Wahl der Mitglieder der Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen sowie bei mittelbaren Wahlen, die durch die Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung durchgeführt werden, ab der neuen Kommunalwahlperiode zukünftig das Auszählungsverfahren nach D`Hondt zur Anwendung kommen. Das Auszählverfahren soll einen Beitrag zur Verringerung der zunehmend festzustellenden „Zersplitterung“ der kommunalen Vertretungskörperschaften leisten.
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (Stand: 07.03.2025) sowie Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zum Gesetzentwurf vom 12.03.2025 (LT-Drucks. 21/1832)
Nach der vom Innenausschuss des Landtags durchgeführten schriftlichen und mündlichen Anhörung ist der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften nach Ansicht der Fraktionen der CDU und SPD in einzelnen Punkten zu ändern. Die Fraktionen der CDU und SPD haben deshalb einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf (Stand: 07.03.2025) vorgelegt. Zwischenzeitlich hat der Innenausschuss des Hessischen Landtags die Annahme des Gesetzentwurfs und des darauf bezogenen Änderungsantrags empfohlen (so die Beschlussempfehlung vom 12.03.2025, LT Drucks. 21/1832).
Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung
Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat dem Hessischen Städte- und Gemeindebund mit Schreiben vom 06.12.2024 den Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung mit der Bitte um Stellungnahme übersandt.
Gesetzentwurf der Landesregierung zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften – Drucks. 21/1303 vom 12.11.2024; Mündliche Anhörung des Innenausschusses am 12.02.2025
Der Vorsitzende des Innenausschusses des Hessischen Landtages hat mit Schreiben vom 10.12.2024 dem Hessischen Städte- und Gemeindebund den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften – Drucks. 21/1303 – zur Stellungnahme bis zum 24.01.2025 vorgelegt. Gleichzeitig wurden wir zur mündlichen Anhörung am Mittwoch, dem 12.02.2025, eingeladen.
Der nunmehr vorgelegte Gesetzesentwurf ist im Wesentlichen inhaltsgleich mit dem Vorentwurf und sieht nur einige wenige Änderungen vor.
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat nach umfassenden Beratungen in den Gremien des Verbandes auch im Vorfeld des Gesetzentwurfes zwischenzeitlich zum Gesetzentwurf Stellung genommen. Einige Forderungen, die bereits seit mehreren Jahren erhoben werden, sind nunmehr im Gesetzentwurf vorgesehen. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die als Anlage beigefügte Stellungnahme sowie die Vorschläge des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zur Digitalisierung der Hessischen Gemeindeordnung.
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat dem Hessischen Städte- und Gemeindebund den von der Landesregierung am 10.07.2024 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (Anlage) mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 06.09.2024 vorgelegt.
Bereits im Vorfeld des Gesetzentwurfes fanden verschiedene ...