Fachinformationen Kommunalverfassungsrecht

fachinformationen-kommunalverfassungsrecht
© lichtkunst.73 / PIXELIO

Schöffenwahlen für die Amtszeit von 2024 bis 2028

Deutsche Staatsangehörige, bei denen kein Ausschlussgrund besteht, können sich für die kommende Amtsperiode noch bis 6. April 2023 bei ihrer Gemeinde bewerben. Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein, dürfen höchstens aber 69 Jahre alt sein.

Auf Grundlage der eingegangenen Bewerbungen erstellen die jeweiligen Kommunen dann ihre Vorschlagslisten für potenzielle Laienrichter auf. Anschließend legen sie die erstellten Listen den Amtsgerichten zur Wahl vor. Die Einzelheiten ergeben sich im Wesentlihen aus den Regelungen der §§28ff des Gerichtsverfassungsgesetzes

Um auf das Schöffenamt und die anstehenden Wahlen aufmerksam zu machen, hat Jörg Schmitz, Schöffe am Landgericht Hanau, Gründer des Social Media Kanals Schöffen TV, eine Informationskampagne initiiert, die von der Hessischen Staatskanzlei unterstützt wird. Text-, Bild-, Video- und Tonbeiträge werben für das Schöffenamt.

Hessenkampagne von Schöffen TV  Anlage

Informationen des Justizministeriums: Ehrenamt | justizministerium. hessen.de