Mögliche Klage gegen das Auszählungsverfahren nach D`Hondt (§ 22 KWG)
Durch das Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, das am 05.04.2025 in Kraft getreten ist, soll für die Sitzzuteilung bei der Wahl der Mitglieder der Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen sowie bei mittelbaren Wahlen, die durch die Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung durchgeführt werden, ab der neuen Kommunalwahlperiode zukünftig das Auszählungsverfahren nach D`Hondt zur Anwendung kommen. Das Auszählverfahren soll einen Beitrag zur Verringerung der zunehmend festzustellenden „Zersplitterung“ der kommunalen Vertretungskörperschaften leisten.
Nach Ankündigung verschiedener Parteien soll diese neue gesetzliche Regelung dem Hessischen Staatsgerichtshof zur Überprüfung vorgelegt werden. Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat deshalb mit Schreiben vom 16.05.2025 verschiedene Städte und Gemeinden, die überdurchschnittlich viele Parteien bzw. Wählergruppen und/oder Einzelmandatsträger vertreten haben, mit einem Fragenkatalog angeschrieben, um für eine Klageerwiderung vorbereitet zu sein. Das Ministerium bittet um Beantwortung der Fragen bis zum 15.06.2025 an das Funktionspostfach postfachreferatIV1@innen.hessen.de .
Wir bitten den beigefügten Fragebogen zu verwenden. Das Ministerium hat mitgeteilt, dass sich auch jede andere Gemeinde mit ihren Erfahrungen zur „Zersplitterung“ gerne beteiligen kann.
Um rege Teilnahme wird gebeten.
Anschreiben des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz vom 16.05.2025 an Gemeinden >
Datenquelle Gemeinden >