Fachinformationen Kommunalverfassungsrecht

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Ergebnis der Umfrage zur Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige in der Entschädigungssatzung im Sinne von § 27 Abs. 3 HGO

Im Eildienst Nr. 5 – ED 73 vom 16.05.2018 haben wir eine Umfrage zur Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige durchgeführt.

Insgesamt haben 245 Mitglieder den Fragebogen ausgefüllt zurückgesandt. Damit haben etwas mehr als 60 % unserer Mitgliedskommunen an der Umfrage teilgenommen. Die Erfassung sämtlicher Daten über die EDV hat angesichts dieser sehr erfreulichen Beteiligungszahl einige Zeit in Anspruch genommen. Seitens der Geschäftsstelle bedanken wir uns nochmals ausdrücklich für die Mitarbeit unserer Mitgliedskommunen.

Da wir davon ausgehen, dass unsere Mitglieder sehr an den einzelnen Ergebnissen interessiert sind, haben wir die Auswertung sämtlicher Fragebögen in Form einer Tabelle vorgenommen. Diese Tabelle orientiert sich an den von uns gestellten Fragen. Um die Übersicht zu erleichtern, haben wir die Tabelle alphabetisch nach den Gemeindenamen sortiert. Es ist aber auch möglich, eine Sortierung, z. B. nach Kreisen oder Einwohnerzahl vorzunehmen. Wir haben die Tabelle sowie den Fragebogen im Mitgliederbereich unter „downloads“ eingestellt und damit unseren Mitgliedern zur Verfügung gestellt und dabei nur die Kommunen berücksichtigt, die ihr Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben haben.

Am Ende der Tabelle befinden sich die Durchschnittswerte, die jeweils die durchschnittliche Werte der jeweiligen Kategorien der Kommunen darstellen.

Zur Auswertung ist im Einzelnen auszuführen:

Insgesamt ist festzustellen, dass sich die Aufwandsentschädigungen im Vergleich zur letzten Umfrage im Jahre 1999 nur moderat erhöht haben.

Bei einer ganz überwiegenden Zahl unserer Kommunen wird die Entschädigung für die ehrenamtlich Tätigen weiterhin pro Sitzung gezahlt. Hier ergibt sich bei den Gemeindevertretern/Stadtverordneten ein durchschnittliches Sitzungsgeld von rund 15 Euro. Lediglich in 27 Fällen wird bei der Aufwandsentschädigung für Gemeindevertreter bzw. Stadtverordnete diese pro Monat gezahlt. Dies erfolgt zum Teil mit einem zusätzlichen Sitzungsgeld, aber auch ohne gesondertes Sitzungsgeld.

Weiterhin ist festzustellen, dass eine erhöhte Aufwandsentschädigung für die Vertretung des Bürgermeisters in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle pro Tag gewährt wird. Hier besteht ein Durchschnittsatz von rund 35 Euro pro Tag.

Bei den Mitgliedern des Gemeindevorstands/Magistrats ist festzustellen, dass die Aufwandsentschädigung durchschnittlich etwa der Aufwandsentschädigung für die Gemeindevertreter/Stadtverordnete entspricht. Bei der monatlichen Pauschale ist ein höherer Betrag in Höhe von rund 64 Euro im Durchschnitt zu verzeichnen. Dieser Betrag wird in einer größeren Zahl von Fällen zusätzlich zum Sitzungsgeld gezahlt.

Im Hinblick auf die Fraktionssitzungen ist festzustellen, dass durchschnittlich ein Betrag in Höhe von rund 15 Euro pro Sitzung gezahlt wird, was der Höhe des Sitzungsgeldes für Gemeindevertreter/Stadtverordneter pro Sitzung der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung entspricht.

Der durchschnittliche Betrag von Aufwandsentschädigung bei den Vorsitzenden der Gemeindevertretungen/Stadtverordnetenversammlung liegt bei rund 18 Euro pro Sitzung. Hier wird in der Mehrzahl der Fälle eine monatliche Pauschale gewährt, die im Durchschnitt bei rund 61 Euro liegt.

Bei der Erstellung der Tabelle haben wir uns bemüht, die übermittelten Daten so exakt wie möglich einzutragen. Dabei war zu berücksichtigen, dass die Angaben zum Teil nicht eindeutig waren, so dass wir versucht haben dies in dem Feld „Bemerkungen“ zu erläutern bzw. darzustellen.

In Anbetracht der Tatsache, dass von unseren 401 Mitgliedern 245 Kommunen geantwortet haben, ist mit dieser Tabelle sicherlich eine mehr als repräsentative Ermittlung der in Hessen für ehrenamtlich Tätige gezahlten Entschädigungsleistungen möglich geworden.