Fachinformationen Kommunalverfassungsrecht

fachinformationen-kommunalverfassungsrecht
© lichtkunst.73 / PIXELIO

Bundestagswahl und Pandemie; Ausstattung mit FFP2 und OP Masken durch das Land Hessen

Die Landesregierung hat beschlossen, die Städte und Gemeinden bei der Ausstattung der Wahlvorstände mit persönlicher Schutzausrüstung auch bei der Bundestagswahl am 26.09.2021 zu unterstützen. Damit möchte die Landesregierung einen Beitrag zur sicheren und erfolgreichen Durchführung zu dieser wichtigen Wahl leisten.

Es ist vorgesehen, dass für jeden Wahlvorstand am Wahltag 20 FFP2 und 20 OP Masken zur Verfügung gestellt werden. Die Wahlleiter werden hierzu in den nächsten Tagen eine entsprechende Abfrage bei den Städten und Gemeinden vornehmen. Der Wahlleiter muss bis zum 30.07.2021 die entsprechende Anzahl der Wahlvorstände und den Bedarf an medizinischen Masken für die Wahlvorstände an das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport übermitteln. Die Auslieferung der medizinischen Masken erfolgt dann ab der 32. Kalenderwoche.

Wir bitten um Beachtung.
Abteilung 2.1 – Mai/Adr