Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24)
Die Hessische Gemeindeordnung ist im Rahmen der Kommunalrechtsnovelle 2025 durch das Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) umfänglich geändert worden.
Die Änderungen betreffen u.a. Regelungen zur Kinder- u. Jugendbeteiligung, die Interessenvertretung für ältere Menschen und andere Beiräte sowie die Größe und Arbeit der Gemeindevertretung und des Gemeindesvorstandes. Darüber hinaus werden digitale Sitzungsteilnahmemöglichkeiten und die Möglichkeit des sog. Live-Streamings eingefügt. Des Weiteren werden Regelungen zur Veröffentlichung der Niederschrift im Internet vorgesehen und es erfolgt eine Ausweitung der zulässigen (nicht-) wirtschaftlichen Betätigungen. Darüber hinaus erfolgen Änderungen im Bereich des Kommunalwahlrechts. Hier ist insbesondere auf die Umstellung des Auszählverfahrens von Hare-Niemeyer auf d`Hondt zu verweisen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Aufsatz „Neues im hessischen Kommunalwahlrecht – Das Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ von Dr. David Rauber und Ulrike Adrian in der Hessischen Städte- und Gemeindezeitung Nr. 5, S. 114 f sowie die beigefügte Synopse verwiesen, in der die jeweilige alte Fassung der HGO sowie des KWG der nunmehr ab dem 05.04.2025 geltenden Fassung gegenübergestellt wird.
Anlage
Synopse: alte Fassung HGO und KWG/neue Fassung HGO und KWG ab 05.04.2025
(Quelle: HSGB KOMPAKT · Sonderausgabe II/2025 vom 3. Juli)