aktBuerg

Aktive Bürger =
Starke Kommunen

In den letzten Jahren ist in Hessen ein beispielhaftes Netz von bürgerschaftlichen Initiativen entstanden. In Zeiten immer knapper werdender öffentlicher Haushaltsmittel haben die Bürgerinnen und Bürger die Notwendigkeit erkannt, in ihrer Kommune selbst "mit anzupacken".
In Hessen sind rund 2 Millionen Menschen ehrenamtlich tätig. Neben der freiwilligen Feuerwehr engagieren sich die Bürgerinnen und Bürger in Vereinen und Organisationen im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich. Viele Menschen wollen sich allerdings nicht mehr in fest gefügten Strukturen engagieren. Sie wollen vielmehr punktuell und auf Zeit mitarbeiten.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund möchte das in den Mitgliedskommunen bereits vorhandene bürgerschaftliche Engagement bekannt machen und den Anstoß, aber auch Unterstützung geben, dass in möglichst vielen Gemeinden und Städten der freiwillige Einsatz der Bürger gefördert wird.

Aktive Bürger

Modell: Landeshauptstadt Kiel beschließt Beteiligungsleitlinien

Die Kieler Ratsversammlung hat 2018 einstimmig die »Leitlinie für Bürgerbeteiligung in Kiel« beschlossen.

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© Fotolia – salita 2010

Das Papier wurde maßgeblich in einer paritätisch besetzten Arbeitsgruppe (jeweils acht Vertreter/innen der Ratsfraktionen, der Stadtverwaltung und der Einwohnerschaft) entwickelt. Flankiert wurde dieses Vorgehen u.a. durch öffentliche Bürgerwerkstätten und einen Online-Dialog. Ein externes Büro bereitete den Prozess vor und begleitete ihn. Mit der Leitlinie soll die frühzeitige Beteiligung der Bevölkerung an städtischen Planungen noch fester verankert werden.

Die Leitlinie soll »verbindliche Regeln für Bürgerbeteiligung«, die Beteiligung der Kielerinnen und Kieler an der Stadtpolitik, sein. Sie sollen eine Beteiligungskultur in der Weise befördern, dass Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung gleichermaßen an »gemeinsamen Lösungen konstruktiv arbeiten«. Der Entwurf definiert Grundsätze der Beteiligung wie Kommunikationsregeln oder den inklusiven Einbezug aller Bevölkerungsgruppen. Für die Gestaltung von Beteiligungsverfahren sind weiterhin vorgesehen: eine kontinuierlich zu ergänzende städtische Vorhabenliste, Regelungen zur Anregung von Bürgerbeteiligung durch Einwohner/innen und Unternehmen, ein trialogisch besetztes Begleitgremium, die Erstellung von Beteiligungskonzepten (unter Einbezug der Einwohner/innen) sowie Vorgaben für die Dokumentation von und den Umgang mit Beteiligungsergebnissen.

Mit der Fokussierung auf ausschließlich rechtlich nicht normierte Bürgerbeteiligung oder dem geplanten Aufbau einer onlinebasierten kommunalen Vorhabenliste knüpft der Leitlinienprozess an das »Eckpunktepapier zur BürgerInnen-Kommune« von 2013 an. Die Ratsversammlung hatte das Papier im August jenen Jahres beschlossen. Darin ist festgehalten, dass die Wohnbevölkerung Kiels durch gesetzlich nicht vorgeschriebene Beteiligungsverfahren stärker in Planungs- und Entscheidungsprozesse in der Stadt eingebunden wird. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt demnach jeweils auf Grundlage eines Beschlusses der Ratsversammlung – das Papier definierte als verwaltungsinterne Regelung keinen Rechtsanspruch der Bevölkerung auf ein Beteiligungsverfahren zu jedem Vorhaben der Stadt. Der Bürgerbeteiligung werden indes obligatorische Merkmale wie Transparenz, Verbindlichkeit des Ablaufs oder die klare Kommunikation von Gestaltungsspielräumen zugeschrieben. Die Leitlinien sollen verbindliche Vorgaben für alle beteiligten Akteure schaffen.

Anlage: Leitlinie Kiel