Fachinformationen Zivilrecht

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Haftungsrecht

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013

Im Bereich des Haftungsrechts spielt die Frage des Umfangs von Verkehrssicherungspflichten immer wieder eine große Rolle. Gerade bei der Eröffnung neuer öffentlicher Einrichtungen, wie Skateranlagen, die Aufstellung von Fitnessgeräten im Außenbereich sowie die Eröffnung von Eisflächen zum Schlittschuhfahren bestehen noch große Rechtsunsicherheiten. Hier besteht ein erheblicher Beratungsbedarf, wobei auch immer wieder eine Rücksprache mit den kommunalen Haftpflichtversicherer zu empfehlen ist, der im Zweifel Deckungsschutz gewähren muss.

Im Rahmen von Verträgen werden der Geschäftsstelle oftmals Haftungsregelungen zur Überprüfung übermittelt. Hier ist zu beachten, dass eine vollständige Haftungsfreizeichnung der Kommune nicht möglich ist, wenn die Verträge mehrfach verwendet werden. In diesem Fall handelt es sich bei den Haftungsregelungen um Allgemeine Geschäftsbedingungen, in deren Rahmen ein Schadenersatzanspruch wegen Personenschäden, der auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruht, nicht ausgeschlossen werden kann. Bei Sachschäden kann lediglich eine Begrenzung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit erfolgen.