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Pressemitteilungen

    Mitgliederversammlung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes 2014 in Bad Vilbel

    Rede des Hessischen Ministers der Finanzen Dr. Thomas SCHÄFER, MdL
    Hessischer Minister der Finanzen                         

    Mühlheim am Main. Der Hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer appellierte an die hessischen Städte und Gemeinden, weiterhin konstruktiv und an der Sache orientiert an der gemeinsamen Herausforderung einer Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) mitzuwirken. „Der Hessische Staatsgerichtshof hat sich bei seinem Urteil im vergangenen Jahr weder auf die Seite des Landes, noch auf die Seite der Kommunen geschlagen“, erklärte Schäfer. „Die Richter haben uns vielmehr eine Herkulesaufgabe aufgetragen, erstmals in der Geschichte des Landes den tatsächlichen Finanzbedarf der hessischen Kommunen zu ermitteln, um dem KFA einen rationalen Orientierungsrahmen zu geben. Damit verbunden ist ein Systemwechsel vom Steuerverbund hin zu Bedarfsorientierung.“

    Dafür müssten sich Land und Kommunen beispielsweise darauf einigen, wie hoch die Durchschnittskosten für die Ausstellung eines Personalausweises im Sinne des tatsächlichen Bedarfs liegen. „Das werden sicherlich noch spannende Diskussionen. Nicht nur zwischen dem Land und den Kommunen, sondern auch der Kommunen untereinander.“

    Über allem stehe aber die Verpflichtung des Landes, die Pflichtausgaben der Kommunen sowie einen Mindestsatz freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben über den KFA zu finanzieren, so Schäfer: „Zu dieser Verpflichtung bekennen wir uns ausdrücklich.“ Er erwarte von den Kommunen aber auch, dass sie auf der anderen Seite weitgehend objektive Kriterien anerkennen, die den jeweiligen Finanzbedarf für eine kommunale Aufgabe festlegen.

    Statements von Vertretern der Fraktionen im Hessischen Landtag

    Michael Boddenberg, CDU
    Zunächst möchte mich für die Einladung zur Mitgliederversammlung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes 2014 in Bad Vilbel bedanken. Gerne nutze ich die Gelegenheit und möchte Ihnen die Position der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag zur Zukunft der Kommunalfinanzen in Hessen erläutern.

    Bei der Finanzierung der hessischen Kommunen stehen Kommunal- und Landespolitiker in einer gemeinsamen Verantwortung. Hinsichtlich des „Alsfeld-Urteils“ ist festzustellen, dass der Staatsgerichtshof nicht die Höhe der Mittelzuweisungen, sondern ausschließlich die fehlende Bedarfsanalyse beanstandet. Die Zusammenführung verschiedener Auffassungen der Kommunen untereinander sowie zwischen Kommunen und Land im Rahmen der anstehenden KFA-Reform stellt eine enorme Herausforderung dar. Diese erfordert, dass alle Beteiligten sich konstruktiv einbringen.

    Mit Hilfe des Kommunalen Schutzschirms, des Rekordwertes im Kommunalen Finanzausgleich, der Kostenübernahme bei der Grundsicherung sowie der Eingliederungshilfe wurden in jüngerer Vergangenheit wichtige Maßnahmen ergriffen, um verbesserte Handlungsspielräume zu erreichen.

    Bei der Beurteilung der finanziellen Lage der hessischen Kommunen fällt im Vergleich zu anderen Bundesländern aber auch das hohe heimische Ausgabenniveau auf. Fest steht daher, dass eine nachhaltige Konsolidierung der kommunalen Haushalte nur gelingen wird, wenn Einnahmen und Ausgaben gleichermaßen auf den Prüfstand gestellt werden. Hieran sollten wir gemeinsam arbeiten.

    Günter Rudolph, SPD
    Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph forderte die Hessische Landesregierung auf, den Kommunen die jährlichen Entnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich zurückzugeben.

    „Es kann nicht sein, dass den Kommunen auf 30 Jahre hochgerechnet 10,5 Milliarden weggenommen werden und man ihnen über den Rettungsschirm nur 3,2 Milliarden zurückgibt. Die frühere Landesregierung ist für die schwierige Finanzsituation der Kommunen verantwortlich. Neben der Ausgabenverantwortung gibt es auch eine Einnahmenverantwortung. Für die Finanznöte der Kommunen zahlen jetzt alle Bürgerinnen und Bürger mit höheren Gebühren die Zeche. Der Schwarze Peter wird durchgereicht, das ist verantwortungslos.“

    Rudolph verwies auf das „Alsfeld-Urteil“ des Staatsgerichtshofs, durch welches das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 in wesentlichen Teilen für unvereinbar mit der Hessischen Verfassung erklärt wurde.

    „Spätestens für das Jahr  2016 muss nun der KFA neu geregelt werden. Die Hessische Landesregierung steht in der Pflicht, ihn auf der Basis der eingeforderten Bedarfsermittlung verfassungsgemäß auszugestalten. Es ist zudem nicht hinnehmbar, dass als Prognosestörungen vereinbarte Ereignisse plötzlich von der Landesregierung nicht mehr als solche akzeptiert werden. Das sehen wir als Vertragsbruch seitens des Landes an.“

    Mathias Wagner, Bündnis 90 die Grünen
    „Die öffentlichen Haushalte in Bund, Ländern und Kommunen stehen vor großen Herausforderungen. Mit der Schuldenbremse steht das „süße Gift“ der Verlagerung von Problemen auf kommende Generationen nicht mehr zur Verfügung. Alle drei staatlichen Ebenen müssen ehrliche und teilweise schmerzhafte Debatten über die richtige Balance zwischen öffentlichen Aufgaben, Einnahme- und Ausgabenverantwortung führen. Einfache Lösungen nach dem Motto „nehmt es der einen Ebene und gebt es der anderen“ greifen zu kurz. Wir wissen um die finanzielle Lage der hessischen

    Kommunen, ihre teilweise hohen Schuldenständen und defizitären Haushalte. Spätestens nach dem sogenannten Alsfeld Urteil des Staatsgerichtshofs ist klar, dass der kommunale Finanzausgleich grundlegend reformiert werden muss. Wir wollen ihn zu einem leistungsfähigen Finanzverbund umbauen, der die kommunale Selbstverwaltung erhält und neue Spielraume eröffnet. Dem Urteil des Staatsgerichtshofs folgend, wird die schwarz-grüne Landesregierung den tatsächlichen Finanzbedarf der Kommunen ermitteln, ihn zur Grundlage der künftigen kommunalen Finanzausstattung machen und auch die Verteilung unter finanzstärkeren und -schwächeren Kommunen in die Betrachtung einbeziehen.“

    Willi van Ooyen, DIE LINKE
    Unzweifelhaft wird der Kommunale Finanzausgleich nach dem „Alsfeld-Urteil“ in Hessen von Grund auf neu geordnet werden müssen. Dabei sollte vor allem die Verantwortung des Landes im Mittelpunkt stehen, für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen. Der bisherige Weg des Landes seinen Haushalt auf Kosten der Kommunen zu sanieren, um das Ziel der sogenannten Schuldenbremse zu erreichen, ist spätestens nach dem Richterspruch des Staatsgerichtshofes passé.

    Aber auch die hessischen Kommunen sind in der Verantwortung ihre Finanzen so zu ordnen, dass Leistungen allen die darauf angewiesen sind auch zur Verfügung stehen – eine Ausgrenzung von kommunalen Leistungen durch hohe Gebühren muss vermieden werden. Die Grundlage dafür muss aber auch ein Finanzausgleich sein, der die Mittel zwischen Land und Kommunen aufgabengerecht verteilt.

    Damit aber das Land und die Kommunen den Aufgaben, wie Ausbau der Kinderbetreuung und demografischem Wandel gerecht werden können, brauchen wir auch und vor allem auf Bundesebene den Willen Handlungsfähigkeit durch angemessene Steuern auf Vermögen und hohe Einkommen, herzustellen.

    Jörg Uwe Hahn, FDP
    „Nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs zum Kommunalen muss die Bemessung der Finanzausstattung der Kommunen zukünftig auf der Grundlage einer Finanzbedarfsanalyse erfolgen. Die FDP setzt sich für ein gerechtes, transparentes und rationales System zur Finanzbedarfsanalyse ein. Ziel muss dabei sein, dass wirtschaftlich arbeitende Kommunen die ihnen obliegenden Pflicht- und Weisungsaufgaben erfüllen können. Zusätzlich muss ein angemessener Betrag für freiwillige Aufgaben zur Verfügung stehen.

    Neben der Reform der vertikalen Finanzbeziehungen zwischen dem Land und seinen Kommunen, muss auch die horizontale Verteilung der Finanzausgleichsmasse weiter reformiert werden. Ein neu gestalteter Kommunaler Finanzausgleich muss Fehlanreize ausschließen, den Wettbewerb fördern, Leistungsanreize bieten und regionale Besonderheiten berücksichtigen.

    Die FDP will eine grundlegende Neuordnung der Kommunal- und Finanzaufsicht, weg von den Landkreisen hin zu den Regierungspräsidien.

    Den Sogenannten „Herbsterlass“ sehen wir zwar grundsätzlich positiv, wir fordern aber eine realistische Betrachtungsweise bei der Erstellung der Abschlüsse, die unmöglich bis Ende 2015 alle vorliegen können. Außerdem lehnen wir automatische Steuererhöhungen ab. Es muss den Kommunen möglich sein, eigene Prioritäten zu setzen.“