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    Hessischer Städte- und Gemeindebund zum Finanzausgleichsurteil des hessischen Staatsgerichtshofs: Diskussionsbedarf bei der Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs

    Mühlheim am Main. „Auch, wenn es diesmal gut gegangen ist: Die neue Landesregierung sollte sich das gestrige Urteil des Staatsgerichtshofs dennoch als Mahnung zu Herzen nehmen,“ gab Karl-Christian Schelzke, Geschäftsführender Direktor des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, zu bedenken. Die Wiesbadener Verfassungsrichter hatten mit dem gestern ergangenen Urteil das 2016 in Kraft getretene neue Finanzausgleichsgesetz zwar im Wesentlichen bestätigt. „Die Urteilsgründe lassen aber durchaus aufhorchen,“ sagte Schelzke.

    So hätten die Verfassungsrichter die Klagerechte der Kommunen in Finanzausgleichsdingen durchaus gestärkt, freute sich Schelzke. Eine Kommune müsse nicht erst am Bettelstab stehen, ehe sie vor dem Verfassungsgericht klagen könnten. Das hatte nach der erfolgreichen Klage der seinerzeit finanziell notleidenden Stadt Alsfeld 2013 noch anders geklungen.

    Inhaltlich sieht Schelzke erheblichen Diskussionsbedarf bei der im Koalitionsvertrag bereits angekündigten Evaluierung des aktuellen Finanzausgleichsgesetzes. „Der Gesetzgeber kann nicht einfach nach Gutsherrenart Bonbons wie das beim sogenannten Metropolenzuschlag der Fall ist, an eine wohlhabende Stadt wie Frankfurt verteilen. Hier braucht es schon triftige Gründe,“ machte Schelzke klar. In puncto Solidaritätsumlage sei das Land mit einem blauen Auge davongekommen. „Die klagenden Kommunen haben zurecht gefragt, warum sie eigentlich zur Kasse gebeten werden. Dass das Land so etwas verfassungsrechtlich gesehen regeln darf, heißt ja noch lange nicht, dass der Landtag das auch so regeln muss,“ so Schelzke abschließend.