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    „Der praktische Wert ist in jeder Hinsicht sehr überschaubar“

    David Rauber, Geschäftsführer des HSGB, zu den vom Land Hessen veröffentlichen Hebesatzempfehlungen für Kommunen

    Mühlheim am Main den 06.06.2024 – Welche Kosten kommen mit der Grundsteuerreform auf Immobilienbesitzer zu? Die Frage kann erst beantwortet werden, wenn eine Kommune ihre neuen Hebesätze beschlossen hat. Das Land hat nun Vorschläge für den Steuerhebesatz gemacht. „Die heute veröffentlichte Empfehlung für die Grundsteuer 2025 darf man keinesfalls überbewerten. Der praktische Wert ist in jeder Hinsicht sehr überschaubar“.

    David Rauber, Geschäftsführer des HSGB macht darauf aufmerksam, dass die Empfehlung für die einzelnen Steuerzahler zunächst nichts bedeuten würde. „Denn entscheidend ist, wie das jeweilige Grundstück neu bewertet ist. Und da werden manche Steuerpflichtige mehr, andere weniger zahlen – auch wenn bei der Gemeinde in Summe das Aufkommen gleichbleibt. Denn jedes einzelne Grundstück ist ja neu und nach völlig geänderten Regelungen bewertet worden“, so Rauber. Für die einzelne Gemeinde würde die Empfehlung auch nichts nützen, wenn der Haushalt 2025 nur mit einer höheren Grundsteuer als empfohlen ausgeglichen werden kann. Denn die weitaus meisten Aufgaben der Gemeinden seien per Gesetz vom Bund oder vom Land übertragen worden. „So kann die Kommune Zuschussbetriebe wie die Kitas oder den Nahverkehr nicht einfach einstellen oder einschränken, wenn das Geld knapp wird. Und dann ist der Hebesatz das Mittel, um den Haushalt auch dann auszugleichen, wenn die Lasten wachsen. Und zuletzt stiegen die Ausgaben der Kommunen gerade für Personal und auch Sozialleistungen eben schneller als die Einnahmen.“

    Der HSGB macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass bald neue Aufgaben auf die Kommunen zukommen – wie der Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter ab 2026. Auch diesen Rechtsanspruch würden Bund und Land einmal mehr nicht vollständig finanzieren. „Von daher kann es sein, dass die Hebesatz-Empfehlung vielerorts nicht das letzte Wort sein kann – denn beim kommunalen Haushalt reden die Aufsichtsbehörden des Landes ein gewichtiges Wörtchen mit. Ein Haushalt mit Haushaltsloch wird vom Land in aller Regel nur mit Grundsteuer-Erhöhung genehmigt“, so David Rauber abschließend.