Nachrichten des HSGB

Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ geht in die 2. Runde

Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir hat uns darüber informiert, dass Hessen auch in diesem Jahr 10 Mio. Euro zur Belebung von Innenstädten und Ortskernen bereitstellt. Hiermit sollen die Städte und Gemeinden bei der Anpassung an die Veränderung der Lebensgewohnheiten und des Kaufverhaltens unterstützt werden.

Wohngebäude
© Sandor Somkuti / pixelio.de

Das gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern des Bündnis Innenstadt entwickelte Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ ist bereits 2021 gestartet worden. In der 1. Runde wurden 110 Städte und Gemeinden aufgenommen und 27 Mio. Euro bewilligt.

Auch in der jetzigen 2. Runde können sich alle Kommunen bewerben. Die thematische Ausrichtung steht dabei unter dem Motto „geben Sie der Zukunft Ihrer Innenstadt Raum“ und zielt auf Projekte, die Gebäude und Freiräume neu nutzen. „Pop-Up-Stores oder Ausstellungsräume in ehemaligen Läden, Co-Working-Spaces in leerstehenden Gebäuden, Umgestaltung öffentlicher Plätze im Sinne des sozialen Miteinanders – das sind nur einige Ideen für die Belebung von Ortskernen“, erläuterte Al-Wazir.

Pro Kommune können drei derartige Vorhaben gefördert werden. Bewerbungsschluss ist der 16. Mai 2022.

Die Ausschreibung als PDF-Dokument, die Förderrichtlinie und die Antragsdokumente befinden sich im Anhang. Alle Dokumente sind auch auf der Internetseite „Nachhaltige Stadtentwicklung Hessen“ abrufbar (https://nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de/zukunft-innenstadt/das-foerderprogramm.html) sowie auf der Startseite des Hessischen Städte- und Gemeindebundes eingestellt.

Aufgrund der Fristsetzung zur Beantragung der Fördermittel bitten wir um zeitnahe Beachtung.

Anlagen:
Zukunft Innenstadt
Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte
Antragsformular
Formelle Erklärungen und Bestätigungen