Nachrichten des HSGB

Hessischer Landespreis für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen

Für die Auszeichnung 2018 können bis 30. April Vorschläge eingereicht werden. Der Hessische Landespreis ist daher eine Auszeichnung an privatwirtschaftliche Unternehmen, die über das gesetzlichen Maß hinaus schwerbehinderte Menschen fördern.

Landespreis


Das Sozialgesetzbuch (SGB IX) verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber, die jahresdurchschnittlich monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen gelten die erleichterten Bestimmungen bei der Erfüllung der Beschäftigungsquote. Zahlreiche Arbeitgeber sind sich dieser sozialen Verantwortung bewusst und verknüpfen sie mit den wirtschaftlichen Interessen ihrer Unternehmen. Diese positiven Beispiele werden allerdings eher selten in das öffentliche Bewusstsein gerückt.

Der Hessische Landespreis ist daher eine Auszeichnung für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen, der seit 2006 an privatwirtschaftliche Unternehmen vergeben wird, die über das gesetzlichen Maß hinaus fördern.

Der Preis soll dazu beitragen, dass dieses besondere Engagement honoriert und öffentlich bekannt gemacht wird. Hierfür erhält das Unternehmen neben dem Geldpreis die Berechtigung sich öffentlich für 3 Jahre auf die Auszeichnung beispielsweise in Werbemaßnahmen berufen zu können.

Vorschläge  für den Landespreis

Das Sozialministerium bittet um Vorschläge. Im Anschluss werden die vorgeschlagenen Betriebe vom Ministerium aus um ihre Bewerbung gebeten. Die Möglichkeit einer Direktbewerbung besteht für die Unternehmen natürlich wie bisher auch weiterhin.

Sowohl die Vorschläge als auch die direkten Bewerbungen können wieder über ein entsprechendes Formular auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration eingetragen und abgesendet werden. Damit entfällt die Notwendigkeit, die Formulare herunterzuladen bzw. auszudrucken.

Sie können direkt dem Link https://soziales.hessen.de/familie-soziales/landespreis folgen und Vorschläge entsprechend eintragen

 Ihre Vorschläge senden Sie bitte bis spätestens zum 30. April 2018.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an die Hessen-Agentur, Dr. Caroline Gerner (Tel.: 0611/95017-8626, E-Mail: caroline.gerner@hessen-agentur.de) wenden.