Nachrichten des HSGB

Bundespreis Stadtgrün

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat lobt in diesem Jahr zum ersten Mal den Bundespreis Stadtgrün aus. Die kommunalen Spitzenverbände in Deutschland sind Partner dieses Wettbewerbs und sind auch in der Wettbewerbsjury vertreten.

Teich mit Springbrunnen im Grünen
© knipseline / pixelio.de

Der Preis soll außergewöhnliches Engagement für urbanes Grün, vielfältige Nutzbarkeit, gestalterische Qualität, innovative Konzepte und integrative Planungsansätze würdigen. Städte und Gemeinden in Deutschland können sich ab sofort mit ihren Stadtgrün-Projekten bewerben. Auch Planer, Bürgerinnen und Bürger, Initiativen oder Vereine sind aufgerufen, ihre Projekte gemeinsam mit der Gemeinde einzureichen. Im Fokus steht der Mehrwert öffentlicher Grün- und Freiräume für die Menschen.

Der Wettbewerb ist mit einem Preisgeld von insgesamt 100.000 Euro dotiert und wird in vier verschiedenen Kategorien vergeben:

  • GEBAUT
  • GENUTZT
  • GEPFLEGT
  • GEMANAGT

Eine unabhängige Jury entscheidet über die Auszeichnung von Projekten mit Preisen und Anerkennungen. Sie ist mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Garten- und Landschaftsarchitektur, Stadtentwicklung und Stadtplanung, Vertretern und Vertreterinnen des Deutschen Städtetags, des Deutschen Städte- und Gemeindebunds und des Deutschen Landkreistags sowie mit Vertretern aus Bundesministerien besetzt. Die Preisverleihung findet im September 2020 in Berlin statt. Der Bundespreis Stadtgrün ist ein wichtiger Baustein in der Umsetzung des Weißbuches Stadtgrün. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) begleitet den Wettbewerb fachlich.

Weitere Informationen: www.bundespreis-stadtgruen.deEnde der Einreichungsfrist ist der 9. April 2020!

Fragen zum laufenden Wettbewerbsverfahren, zur Webseite und zur Einreichung können ausschließlich über das Kontaktformular unter FAQ an das Wettbewerbsbüro gestellt werden:
https://bundespreis-stadtgruen.de/start/teilnehmen/fragen-und-antworten/

(Mitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom 10.01.2020)