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Bürgermeister aus allen 21 Landkreisen und Parlamentsvorsteher sind sich einig: Steuerspirale nicht weiter drehen

Steuerspirale
Steuerspirale © mw-HSGB

Fernwald, 20. Oktober 2014 - „Das Land darf seine Haushaltsnöte nicht auf die Kommunen abwälzen und muss für die Folgekosten seiner Gesetze einstehen,“ diese Forderung haben die Kreisvorsitzenden Bürgermeister und Parlamentsvorsteher des Landesvorstandes in ihrer gemeinsamen Konferenz mit Blick auf die Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs erhoben. In erster Linie müsse Schluss sein mit den Erhöhungsvorgaben für Grund- und Gewerbesteuersätze. Auch dürfe das Land die Landkreise nicht drängen, sich ihre Einnahmen bei den kreisangehörigen Gemeinden zu beschaffen.

Der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) will das Thema Kommunalfinanzen über seine Mitglieder weiterhin intensiv in die Öffentlichkeit und den Dialog mit den Landtagsabgeordneten vor Ort tragen, kündigte der Verband in Fernwald an.

Präsident Karl-Heinz Schäfer verwies auf die Lücke, die zwischen der Lesart des Landes zum künftigen kommunalen Finanzbedarf und der eigenen Begutachtung des Städte- und Gemeindebundes zum Thema aus dem Frühjahr besteht. Nach Berechnung des HSGB müsste das Land voraussichtlich 398 Mio. € mehr an Städte, Gemeinden und Kreise zahlen. Nach Auffassung des Finanzministeriums hingegen reichen die bisher vom Land zur Verfügung gestellten Mittel.

Der Staatsgerichtshof hatte im Mai 2013 per Urteil angemahnt, dass das Land die Lücke füllen muss, die in den kommunalen Haushalten zwischen den Kosten für die Durchführung der kommunalen Aufgaben und den eigenen Einnahmen der Kommunen klafft.

„Wenn das Land bei der Schließung dieser Lücke hohe Steuereinnahmen der Kommunen zu Grunde legen will, heißt das im Klartext, dass viele Städte und Gemeinden in weitere Steuererhöhungen getrieben werden,“ machte Schäfer mögliche Folgen deutlich. Seit 2006 hat das Land die Kommunen durch Haushaltskonsolidierungsvorgaben ohnehin schon gezwungen, bei Bevölkerung und Wirtschaft 469,3 Mio. € im Jahr mehr einzusammeln.

„Mehr noch: Verordnet das Land erneut Steuererhöhungen, muss das Land Kommunen noch weniger zahlen, während die Städte und Gemeinden gleichzeitig auch noch mehr an ihren Landkreis zu zahlen haben.“

Im Verhältnis zum jeweiligen Landkreis zahlen die Städte und Gemeinden so genannte Umlagen. Sie werden auf die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden erhoben. Setzt das Land hier höhere Steuereinnahmen an, müssen die Gemeinden mehr an die Kreise zahlen. „Wird das Rechenmodell des Landes hier nicht richtig justiert, würden die Städte und Gemeinden rund 260 Mio. € mehr an die Kreise zahlen. Das würde jede Reform ad absurdum führen,“ so Schäfer.

Ein weiterer Faktor ist laut Schäfer die Weitergabe von Aufgaben ohne entsprechende Mittel. Beispiel Kinderbetreuung: Hier gehört Hessen zu den Bundesländern, die ihre Kommunen mit der Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe weitgehend alleinlassen.Im Schnitt tragen die Länder etwa ein Viertel der Ausgaben in diesem Bereich. Hessen liegt laut HSGB weit darunter. „Würde Hessen sich nur wie der Länderdurchschnitt verhalten, hätten die hessischen Kommunen über 300 Mio. € weniger zu schultern und mehr in der Kasse,“ verdeutlichte Schäfer. „Wir begrüßen, dass das Land den Finanzbedarf für die Kinderbetreuung in seinen Plänen voll angerechnet hat. Wir müssen aber noch sehen, ob dadurch wirklich genug Geld bei den einzelnen Städten und Gemeinden ankommt.“