Nachrichten des HSGB

2. Spitzengespräch „Sport“ in Hessen

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Der Landessportbund Hessen e.V. und die kommunalen Spitzenverbände wollen künftig noch enger als bisher zusammenarbeiten. Vor diesem Hintergrund haben der Landessportbund, der Hessische Städte- und Gemeindebund, der Hessische Städtetag und der Hessische Landkreistag 2014 eine Kooperationsvereinbarung „Starker Sport – starke Städte, Gemeinden und Landkreise“ unterzeichnet. Diese soll Anregungen und Impulse zur Weiterentwicklung der Kooperation von Kommunen und organisiertem Sport geben. In diesem Geist hat Ende letzten Jahres das zweite Spitzengespräch Sport zwischen den Kooperationspartnern stattgefunden, bei dem u.a. die Punkte Verfassungsrang des Sports und regionale Sportentwicklungsplanung und Sport thematisiert wurden. Als Ergebnis des Spitzengesprächs hat der Landessportbund folgende Pressemitteilung herausgegeben:

Landessportbund und kommunale Spitzenverbände appellieren an Landesregierung

Den Sport vor Ort weiter fördern!

Hessens Städte, Gemeinden und Landkreise müssen finanziell in die Lage versetzt werden, den Sport vor Ort auch in Zukunft angemessen zu unterstützen und zu fördern. Dies ist das Ergebnis eines Gesprächs zwischen dem Landessportbund Hessen e.V. und dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, dem Hessischen Städtetag sowie dem Hessischen Landkreistag in Frankfurt.

Zur Erreichung dieses Ziels fordern der Landessportbund Hessen e.V. und die kommunalen Spitzenverbände die Hessische Landesregierung auf sicherzustellen, dass „weiterhin Mittel zur Förderung des Sports bereit stehen und keine Kürzungen/Streichungen vorgenommen werden“. Kommunen müssen einen ausgeglichenen Haushalt auch dann erreichen können, wenn sie den Sport und die Sportvereine fördern. Hierzu muss der kommunale Finanzausgleich aufgestockt, zumindest aber in vorhandener Höhe beibehalten werden. Es war einhellige Meinung der Verbände, dass es die Pflicht des Landes Hessen ist, seiner Verantwortlichkeit für den Sport als Staatsziel in der Hessischen Verfassung nachzukommen und Kommunen und Landkreise mit den notwendigen Mitteln zur Realisierung der vorgenannten Aufgaben auszustatten.

„Es muss den Kommunen ausreichend Gestaltungsspielraum für eine regionale kooperative Sportentwicklungsplanung ermöglicht werden, um sinnvolle, der Demografie folgende, zukunftsweisende und kostensparende Bewegungsstätten für die Bevölkerung vorzuhalten“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Sport kommt in der örtlichen Gemeinschaft eine überragende Bedeutung zu als Identifikationsfaktor, als sozialer „Kitt“ zu; Sportvereine sind wichtig als Gegenpol zur Individualisierung und haben oftmals eine unterstützende Erziehungsfunktion. Letztlich zahlt sich Sport auch in den Bereichen gesundheitlicher Prävention und Integration aus – Bereiche, in denen das ehrenamtliche Engagement der Vereine die einzelne Kommune prägt und den Staat von Aufgaben entlastet - die er als ultima ratio selbst wahrnehmen müsste.

Hier der Beschluss der Kooperationspartner aus dem Spitzengespräch  im Wortlaut:

Die Kooperationspartner sind der Auffassung, dass die vielfältigen Aufgaben der Sportvereine, insbesondere in ihrer sozialen und gesellschaftlichen Funktion gesichert werden müssen.

Daher werden sie sich gegenüber dem Land Hessen dafür einsetzen, dass mit Blick auf den Verfassungsrang des Sports weiterhin Mittel zur Förderung des Sports bereit stehen und keine Kürzungen/Streichungen vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für die Unterstützung der über den Sport hinausgehenden sozialen und gesellschaftlichen Aufgaben der Vereine.

In diesem Kontext fordern die Kooperationspartner die Hessische Landesregierung auf

  • ihrer Verantwortlichkeit für den Sport als Staatsziel in der Hessischen Verfassung nachzukommen und die Kommunen und Landkreise mit den notwendigen Mitteln zur Realisierung der vorgenannten Aufgaben auszustatten. Es muss den Kommunen ausreichend Gestaltungsspielraum für eine regionale kooperative Sportentwicklungsplanung ermöglicht werden, um sinnvolle, der Demografie folgende, zukunftsweisende und kostensparende Bewegungsstätten für die Bevölkerung vorzuhalten.
  • Daher muss in jedem Fall gewährleistet sein, dass die Kommunen in der Lage sind, ihren Haushalt ausgleichen zu können. Dazu gehört auch, dass der Kommunale Finanzausgleich in der Höhe beibehalten oder ggf. auch aufgestockt wird. Die Kooperationspartner werden dafür Sorge tragen, dass alle Kommunen und regionalen Sportvertreter über die Klausel informiert werden. Hierzu werden die kommunalen Vertreter die Sportkreise bei der Durchführung von Stadt- und Kreisforen unter Einbeziehung interkommunaler Netzwerkpartner unterstützen.