Nachrichten des HSGB

„10 Jahre Charta der Vielfalt in Hessen“

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration unterstützt in diesem Jahr zehn Aktionen zur Umsetzung der Charta der Vielfalt in Hessen mit jeweils bis zu 1.500 Euro

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© Charta der Vielfalt e.V.

Am 1. Februar 2021 jährt sich der Beitritt des Landes Hessen zur „Charta der Vielfalt“ zum zehnten Mal. Dies nimmt das Sozialministerium zum Anlass und ruft kommunale, kirchliche und gemeinnützige Organisationen in Hessen auf, die Umsetzung der Charta der Vielfalt in Hessen gemeinsam weiter voranzutreiben.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration fördert anlässlich des 10-jährigen Jubiläums einmalig zehn Aktionen mit jeweils bis zu 1.500 Euro, die sich der Umsetzung der Charta der Vielfalt innerhalb der jeweiligen Organisationen oder darüber hinaus widmen. Nähere Informationen zur Charta der Vielfalt und ihren Zielsetzungen finden Sie hier: www.charta-der-vielfalt.de 

Förderfähig sind Aktionen, die Diversität als Stärke begreifen und die Wertschätzung von Vielfalt, sei es unter den Mitarbeitenden oder mit Bezug auf Bürgerinnen und Bürger des Landes, zum Ausdruck bringen.

Die Projekte, die einreicht werden, sollten sich nicht nur der Wertschätzung und Förderung einer Vielfaltsdimension widmen, sondern möglichst der Wertschätzung und Förderung der Vielfalt mehrerer bzw. aller in der Charta der Vielfalt niedergelegten Dimensionen. Beispiele für Aktionen können z.B. Vorträge, Diskussionen, Seminare, Ausstellungen, Konzerte oder Kurzfilme sein. Der Kreativität sind hierbei keine Grenzen gesetzt.

Die Antragsformulare sowie die „Richtlinie für die Förderung sozialer Gemeinschaftseinrichtungen und nichtinvestiver sozialer Maßnahmen (Investitions- und Maßnahmenförderungsrichtlinie – IMFR)“ finden Sie unter: https://integrationskompass.hessen.de

Die Anträge sind schriftlich beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration einzureichen.

Referat VI4B
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden

Bitte übersenden Sie den Antrag gleichzeitig per E-Mail an Postfach: charta@hsm.hessen.de  

Antragsschluss ist der 1. April 2021

Rückfragen richten Sie bitte an:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Abteilung Integration, Referat VI4B
Tel.: 0611 32193254

E-Mail: charta@hsm.hessen.de