Fachinformationen Kommunalverfassungsrecht

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Ortsgerichte / Wahl der Schöffengerichte / Schiedspersonen

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013

Vor dem Hintergrund der 6. Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen wurden seitens des Hessischen Städte- und Gemeindebundes keine inhaltlichen Bedenken hinsichtlich der beabsichtigten Änderung der Gebührenordnung vorgetragen. Nachdem die letzte Gebührenerhöhung im Jahre 2004 erfolgte, wurden die Gebühren pauschal um 20 % erhöht und entsprechende Beträge gerundet. Angesichts der Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten und der weiteren Erhöhung des Lebenshaltungsindex in den nächsten Jahren wurde diese Erhöhung als angemessen und moderat angesehen. Darüber hinaus wurde darin eine Anerkennung der Tätigkeit der Mitglieder des Ortsgerichts gesehen, die nach § 27 OrtsGG die vereinnahmten Gebühren erhalten. Die unbefristete Verlängerung der Gebührenordnung halten wir für geboten, um in diesem zentralen Bereich für die Ortsgerichte eine hinreichende Verlässlichkeit zu erzielen.

Die Initiative des Bundes deutscher Schiedsmänner und -frauen e.V. zur Verwendung des Landeswappen auf den Visiten der Schiedsleute im Lande Hessen wurde vor dem Hintergrund der Tatsache begrüßt, dass das Führen entsprechender Visitenkarten grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Städte und Gemeinden fällt und es bezüglich der Kostenfrage bei dem Grundsatz verbleibt, dass diese von den Schiedsfrauen und -männern selbst zu tragen sind.

Ein vermehrter Anfall von Anfragen ist im Zusammenhang mit der Aufstellung von Vorschlagslisten für Schöffen nach § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zu verzeichnen gewesen. Neben der Form der Abstimmung in der Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung und den spezifischen Mehrheitsverhältnissen in diesem Zusammenhang waren Fragen bezüglich der Einreichung von Vorschlägen bis hin zu der Frage der Anzahl der vorzuschlagenden Personen Gegenstand der Rechtsberatung. Auch die angeführten datenschutzrechtlichen Bedenken angesichts der Behandlung der Vorschlagsliste in öffentlicher Sitzung waren Gegenstand unserer Auskünfte.

Im Vorfeld der Schöffenwahl für die Amtszeit 2013 bis 2017 wurde die Broschüre „Leitfaden für Schöffen“ vom Hessischen Justizministerium aufgelegt und im Eildienst auf die entsprechende Veröffentlichung hingewiesen.