Fachinformationen Kommunalverfassungsrecht

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Gemeinsame Bundestags- und Landtagswahl am 22.09.2013 in Hessen

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013

Die am 22.09.2013 erstmals gemeinsam durchgeführte Bundestags- und Landtagswahl hat wiederum nicht unerhebliche Herausforderungen an die Städte und Gemeinden gestellt. Dies gilt insbesondere für die Städte und Gemeinden, die gleichzeitig noch eine Kommunalwahl (Bürgermeister-Direktwahl oder Bürgerentscheid) durchgeführt haben. Die Verordnung über die gleichzeitige Durchführung von Landtagswahlen mit Bundestagswahlen vom 04.06.2013 (GVBl. I S. 378) sowie der hierzu ergangene Gleichzeitigkeitserlass des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport vom 15.08.2013 enthielten für die Bündelung der Wahlen spezielle Regelungen, die für die Städte und Gemeinden neu waren und umgesetzt werden mussten. Hier waren gerade bei einer zusätzlichen Bündelung mit einer Kommunalwahl viele Fragen offen geblieben, so dass eine umfassende telefonische Beratung unserer Städte und Gemeinden erforderlich war. Gleichzeitig haben wir in verschiedenen Eildienst-Mitteilungen (ED Nr. 9-ED Nr.100 vom 23.07.2013; ED Nr. 10-ED Nr. 113 vom 20.08.2013) Handlungsempfehlungen und Hilfestellungen gegeben.

Insgesamt ist festzustellen, dass die Städte und Gemeinden die Wahlen im Ergebnis ohne größere Probleme durchgeführt haben. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass weiterhin eine steigende Zahl von Briefwählern zu verzeichnen ist und damit ein wesentlich größerer organisatorischer Aufwand besteht. Die Stellung des Antrages, der Versand der Wahlunterlagen, die Aufbewahrung der Unterlagen und die Zulassung der Wahlbriefe ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Sofern die Wahlen ergänzend noch mit einer Kommunalwahl verbunden wurden, bestand ein doppelter Aufwand, da zwei Briefwahlen durchgeführt werden mussten.

Wie nach jeder durchgeführten Flächenwahl werden wir auch nach diesen Wahlen eine Auswertung vornehmen und die Probleme dem Innenministerium vortragen. Hierzu werden wir auch die Haupt- und Personalamtsleiterlehrgänge nutzen um wertvolle Hinweise und Anregungen von den Städten und Gemeinden aus der Praxis zu erhalten. Wir werden außerdem im Rahmen der nächsten Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Wahlen (Zusammenschluss der führenden Wahlsachbearbeiter größerer Städte und Gemeinden im Lande Hessen) einen umfassenden Rückblick auf die durchgeführten Wahlen vornehmen.

Bereits jetzt lässt sich absehen, dass die Hauptproblempunkte im Bereich der Briefwahl und der Niederschriften gesehen wurden. Insbesondere bei gebündelten Wahlen wird die Frage der Zulassung bzw. Zurückweisung von Wahlscheinen für die zumeist ehrenamtlich zusammengesetzten Wahlvorstände als sehr schwierig angesehen. Darüber hinaus werden die Niederschriften nach wie vor als zu kompliziert empfunden. Ob bzw. inwieweit sich hieraus Forderungen gegenüber dem Landesgesetzgeber bzw. Verordnungsgeber ableiten lassen, wird noch abschließend geprüft werden müssen. Hier besteht insbesondere auch die Problematik, dass eine Änderung lediglich des Landesrechtes als nicht befriedigend anzusehen ist, da insoweit auch Änderungen auf der Bundesebene erfolgen müssten, um eine Harmonisierung des Wahlrechts zu erreichen. Hierbei ist davon auszugehen, dass vor der Europawahl (Ende Mai 2014) keine wesentlichen Änderungen seitens des Landesgesetzgebers bzw. Bundesgesetzgebers zu erwarten sind.