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Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024
Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024
Nach der seit dem Jahr 2018 bestehenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der sich das Bundesarbeitsgericht mit einem für das Urlaubsrecht wegweisenden Urteil vom 20. Dezember 2022 (Az. 9 AZR 266/20) angeschlossen hat, kann der Anspruch auf Urlaub nur noch dann verjähren oder verfallen, wenn der Arbeitgeber seine Beschäftigten individuell und konkret auf den Urlaub und den möglichen Verfall bzw. Verjährung hingewiesen hat und sie so in die Lage versetzt hat, den Erholungsurlaub auch tatsächlich zu nehmen.
Gegenüber Schwangeren besteht gemäß § 17 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ein Kündigungsverbot. Der Zeitpunkt für den Beginn der Schwangerschaft und den Kündigungsschutz ist dort jedoch nicht näher definiert.
Zu einem wichtigen aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Dezember 2022 möchten wir auf die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts verweisen. Nach Veröffentlichung der Urteilsgründe werden wir auf diese noch einmal gesondert hinweisen.
Das Bundesarbeitsgericht hat die Entscheidungsgründe zu seinem Beschluss vom 12. September 2022 (Az.: 1 ABR 22/21) veröffentlicht. In dem Beschluss hat das Bundesarbeitsgericht eine Pflicht aller Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeit von Beschäftigten verkündet.
Ab 1. Januar 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform ersetzt durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. In dem elektronischen Verfahren müssen Beschäftigte nun keinen gelben Zettel mehr beim Arbeitgeber vorlegen.
Der Hessische Landtag hat den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024 vorgelegt.
Nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 22. September 2022 (Az. C-120/21), können Urlaubsansprüche nur dann verjähren, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über dessen Urlaubsanspruch unterrichtet hat.
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat nunmehr den Gesetzentwurf für die angekündigte Neuregelung der gesetzlichen Grundlagen für die Versorgungskassen vorgelegt. Der Entwurf kann hier eingesehen werden.
Die Hessische Landesregierung hat den kommunalen Spitzenverbänden den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Hessischen Personalvertretungsrechts zur Verfügung gestellt und damit das Beteiligungsverfahren eingeleitet.