Fachinformationen Arbeitsrecht / Beamtenrecht

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Freistellungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte in der hessischen Landesverwaltung

Das Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport hat uns ein Rundschreiben bezüglich den einheitlichen Freistellungsmöglichkeiten im Beamtenbereich in der hessischen Landesverwaltung kommen lassen.

Das Rundschreiben richtet sich explizit nur an den Beamtenbereich der hessischen Landesverwaltung, bietet aber eine mögliche Orientierung für kommunale Dienststellen, sich an diese Maßgaben anzulehnen. Eine Pflicht, im kommunalen Beamtenbereich ebenso zu verfahren ergibt sich daraus nicht. 

Die Freistellungsmöglichkeiten betreffen 

  • die Betreuung erkrankter Kinder (in den Kalenderjahren 2024 und 2025) und pflegebedürftiger Angehöriger
  • die Mitaufnahme eines Menschen mit Behinderung als Begleitperson aus dem engsten persönlichen Umfeld zu einer stationären Maßnahme
  • Sonderurlaub aus wichtigem Grund zur Begleitung einer oder eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase nach § 15 Abs. 1 HUrlVO.

Das Rundschreiben finden Sie hier: Freistellung Beamte Landesverwaltung

Wir bitten um Kenntnisnahme.