Fachinformationen Bau- und Planungsrecht

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Muster-Einführungserlass BauGBÄndG 2025 („Bauturbo“) und Evaluierung der „Bauturbo“-Instrumente

Im Rahmen einer bundesweiten Überprüfung sollen die Regelungen des § 31 Abs. 3 und § 34 Abs. 3b BauGB sowie des § 246e BauGB bis Ende 2029 evaluiert werden. Ziel dieser Evaluierung ist es, praktische Erfahrungen aus der Anwendung dieser Vorschriften zu sammeln, um deren Wirksamkeit und möglichen Weiterentwicklungsbedarf besser einschätzen zu können. Aktuell steht die konkrete Umsetzung der Evaluierung noch nicht fest. Es ist daher davon auszugehen, dass der Bund die Länder bitten wird, entsprechende Evaluierungen vorzunehmen und die Ergebnisse dem Bund zu übermitteln. Insofern bittet das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum die Städte und Gemeinden, mit der Erhebung der entsprechenden Daten zur Anwendung der „Bauturbo“-Instrumente zu beginnen. Von besonderem Interesse dürften hierbei folgende Aspekte sein, wobei der Bund noch keine konkreten Evaluierungsansätze formuliert hat:

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