Hinweis zur Privilegierung von Batteriespeicherlanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 11 und 12 BauGB
Die Fachkommission Städtebau hat am 18.08.2026 den Hinweis zur Privilegierung von Batteriespeicherlanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 11 und 12 BauGB beschlossen.

Die Fachkommission Städtebau hat am 18.08.2026 den Hinweis zur Privilegierung von Batteriespeicherlanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 11 und 12 BauGB beschlossen.