Bauleitplanung in Überschwemmungsgebieten und im Gewässerrandstreifen in Hessen
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen sog. Grundsatzvermerk zur Bauleitplanung in Überschwemmungsgebieten und im Gewässerrandstreifen erstellt. In diesem wird die Rechtslage dargestellt und Möglichkeiten und Grenzen der kommunalen Planungen detailliert untersucht.