Fachinformationen Wahlrecht

Gesetzentwurf Fraktion der SPD

Gesetz zur Änderung des Art. 73 der Verfassung des Landes Hessen (aktives Wahlrecht ab 16 bei Landtagswahlen) – Drucks. 20/9505 –

Der Vorsitzende des Hauptausschusses des Hessischen Landtages hat dem Hessischen Städte- und Gemeindebund einen Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Änderung des Art. 73 der Verfassung des Landes Hessen (aktives Wahlrecht ab 16 bei Landtagswahlen) – Drucks. 20/9505 – vorgelegt.

Inhalt des Gesetzentwurfes ist es, das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen auf 16 Jahre abzusenken. Eine Änderung des passiven Wahlrechtes bei Landtagswahlen ist nicht vorgesehen.

Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat sich inhaltlich gegen den vorgelegten Gesetzentwurf ausgesprochen.

Anlage